Solarstrom-Einspeisevergütung in Italien: GSE veröffentlicht Ausführungsbestimmungen für das neue Conto Energia 5

Ab dem 27.08.2012 gilt das neue italienische Förderprogramm Conto Energia 5. In der vergangenen Woche hat die Energieagentur GSE in einem mehr als 100 Seiten starken Dokument die Ausführungsbestimmungen veröffentlicht.

Die Beratungsgesellschaft New Energy Projects (München) hat die wichtigsten Punkte herausgearbeitet und kurz erläutert.

Inbetriebnahme ist wichtigstes Kriterium für das erste Anlagenregister
Vom 20. August bis 19. September ist die Einschreibung für registerpflichtige Anlagen in das erste Register möglich. Die Veröffentlichung der „Graduatoria" (Rangliste) muss dann innerhalb von 20 Tagen erfolgen, also spätestens am 9. Oktober.
Oberstes Kriterium für die Vergabe der Plätze ist beim ersten Register das Datum der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage. Wenn dann noch Kapazitäten frei sind, gelten die weiteren Kriterien, die das CE 5 festlegt.
Bei der Einschreibung muss künftig eine Gebühr an GSE bezahlt werden. Erfolgt dies nicht, ist der Antrag ungültig. Die Gebühr beträgt 3 €/kW bis 20 kW und 2 €/kW für alles was über 20 kW hinausgeht.
Anlagen, die noch nicht in Betrieb sind, haben 12 Monate Zeit ab ihrer ersten Veröffentlichung in der „Graduatoria". Sonst verfällt der Registerplatz.
Der Antrag muss wie bisher innerhalb von 15 Tagen nach Inbetriebnahme gestellt werden. Für Anlagen über 200 kW muss zusätzlich das Formular für das „Metering Satellitare" ausgefüllt werden.

Verschiedene Einspeisevergütungen nach Anlagentyp und Technologie
Unterschiedliche Einspeisevergütungen gibt es für herkömmliche PV-Anlagen (unterschieden nach Größe und Typ), Gebäudeintegrierte Photovoltaik (BIPV) und Konzentrator-Technologie (CPV).
Bei der Festlegung der Höhe der Einspeisevergütung zählt allgemein das Datum der tatsächlichen Inbetriebnahme. Freiflächenanlagen auf Ackerflächen müssen bis 21.9.2012 definitiv in Betrieb sein, um überhaupt einen Anspruch auf Einspeisevergütung zu haben.
Für innovative Anwendungen (BIPV) bis 5 MW hat GSE ein weiteres Dokument veröffentlicht: „Guida alle applicazioni innovative finalizzate all’integrazione architettonica del fotovoltaico".
Anlagen mit Konzentrator-Technologie (3-fach konzentrierend oder mehr) sind von der Registerpflicht befreit. Bei einem Konzentrationsfaktor über 10 gibt es die spezielle Vergütung für Konzentrator-Anlagen. Für Asbestsanierung und Verwendung europäischer Module und Wechselrichter werden Prämien bezahlt.

Wichtige Änderungen bei der Vergütung
Verglichen mit den bisherigen Einspeisegesetzen gibt es eine wesentliche Änderung. Ab sofort wird die eingespeiste Energie vergütet (bisher: die erzeugte Energie). Hierbei gilt:
· Anlagen bis 1 MW erhalten die „tariffa omnicomprensiva", d.h. einen Einheitstarif. Der bisherige Stromverkauf fällt weg
· Anlagen über 1 MW erhalten die Differenz zwischen „tariffa ornnicomprensiva" und dem „prezzo zonale orario", also dem für die jeweilige Stunde gültigen Marktpreis
· Für die nicht eingespeiste Energie gibt es einen Bonus.

Die Tabellen zur Einspeisevergütung stehen zum Herunterladen zur Verfügung unter www.newenergyproiects.de.

14.08.2012 | Quelle: New Energy Projects; Foto: Renewable Energy Corporation ASA | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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