Photovoltaik in Kroatien: Genehmigungsverfahren für Anlagen vereinfacht

Nach monatelangen Verzögerungen ist die bereits im Juni verabschiedete Novellierung des kroatischen Erneuerbare-Energien-Gesetzes am 14.08.12 in Kraft getreten, berichtet die SOLAR MAGNA Deutschland AG (Frankfurt).

Hauptziel der Änderung war die Vereinfachung der aufwändigen Genehmigungsverfahren für Solarstromanlagen bis 30 kWp, die bisher viele Investoren zurückgeschreckt haben.

Zahl der erforderlichen Genehmigungen deutlich verringert
Schon im Juni hatte sich Staatspräsident Ivo Josipović bei der Eröffnung der größten Photovoltaik-Anlage des Landes durch Fotonapon d.o.o. in Zagreb für eine erhebliche Reduzierung der bis dahin 68 notwendigen Genehmigungen zur Errichtung einer PV-Anlage ausgesprochen. Dem ist die kroatische Regierung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien nun nachgekommen.

Alte Regelungen bleiben für Anlagen über 30 kWp bestehen; Solarstrom-Einspeisetarif für Megawatt-Kraftwerke gesenkt
Wie SOLAR MAGNA Deutschland berichtet, werden in den kommenden Monaten Hunderte von neuen Anträgen für kleinere Photovoltaik-Anlagen bei dem kroatischen Energieversorger HEP erwartet. Bei Anlagen über 30 kWp bleiben die alten Regelungen jedoch bestehen. Anlagen ab einer Größe von 1 MW würden durch die Senkung des 14-jährigen Solarstrom-Einspeisetarifes auf 1,1 HRK (0,14 EUR) nahezu unrentabel gemacht. Es bleibe abzuwarten, ob so der von der Regierung anvisierte Neuzubau von 15 MW im laufenden Jahr erreicht werden kann.

16.08.2012 | Quelle: SOLAR MAGNA Deutschland AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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