Ministerpräsidentenkonferenz der Bundesländer bekennt sich zum EEG; Deutschland soll am weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien festhalten

Die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende erfordere eine Koordination der Ziele und Maßnahmen, betont die Ministerpräsidentenkonferenz der deutschen Bundesländer.

"Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekräftigen, dass Deutschland am weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien festhalten muss, um die Klimaschutzziele zu erreichen, regionale Wertschöpfung zu sichern und die Abhängigkeit von Energieimporten zu vermindern", heißt es in dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 26.10.2012.

Einspeisevorrang und langfristig kalkulierbare Vergütungssätze des Erneuerbare-Energien-Gesetzes haben sich grundsätzlich bewährt

"Hierbei hat sich das EEG mit seinem Einspeisevorrang und langfristig kalkulierbaren Vergütungssätzen bisher grundsätzlich bewährt. Gegenstand der Diskussion muss eine weitere Ausbaustrategie sein, bei der an den deutschen Ausbauzielen der erneuerbaren Energien für die Jahre 2020 und 2050 festgehalten wird, die dem Netzentwicklungsplan zugrunde gelegt worden sind". Eine gezielte Steuerung sei jedoch erforderlich.

Reform des EEG soll weiteren Ausbau der Erneuerbaren gewährleisten
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekräftigen, dass eine Weiterentwicklung des EEG darauf abzielen muss, einen weiteren Ausbau sicherzustellen und ein hohes Maß an Investitionssicherheit zu gewährleisten. Strukturbrüche müssten vermieden werden. Gleichzeitig gelte es, den Ausbau so zu steuern, dass die Kosten auf ein vertretbares Maß begrenzt werden und das Zusammenspiel von erneuerbaren Energien mit der übrigen Energieversorgung und der Energieinfrastruktur optimiert werden kann.

Diskussion nicht nur auf die EEG-Umlage beschränken
Künftig müsse das EEG auch Anreize für eine stärkere Systemintegration bieten, so die Ministerpräsidentenkonferenz. Dafür müssten geeignete Modelle gefunden werden, damit hohe Spitzenleistungen an fluktuierender Einspeisung (Wind, Sonne) mit anderen Maßnahmen (Speicher, Biogas, fossile Energieträger, Lastmanagement) kombiniert werden, um Versorgungssicherheit, Marktintegration und Systemdienstleistungen langfristig zu gewährleisten. "Die Diskussion darf nicht nur auf die EEG-Umlage beschränkt werden, sondern es muss eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung erfolgen", heißt es in dem Beschluss.

Gemeinsamer ordnungspolitischer Rahmen erforderlich
Die Bundesregierung soll bis spätestens Ende des ersten Halbjahres 2013 gemeinsam mit den Ländern und der Bundesnetzagentur (BNetzA) einen auf die Energiewendekonzepte der Länder abgestimmten Vorschlag für einen ordnungspolitischen Rahmen zu erarbeiten, der wirtschaftliche Anreize für die mittel- und langfristig ausreichende Sicherstellung von Reservekapazitäten unter Berücksichtigung der europäischen Strommärkte setzt und durch entsprechende Maßnahmen und Rahmendbedingungen Planungs- und Investitionssicherheit für die Betreiber fossiler Kraftwerke (einschließlich KWK) sowie Investoren neuer Kraftwerke ermöglicht.
Die Regularien sollen so ausgestaltet werden, dass das energiepolitische Zieldreieck „sicher, bezahlbar, umweltverträglich“ auch in einem solchen Energiemarkt eingehalten wird. Die Länder sind der Überzeugung, dass zur Erreichung der Ziele der Energiewende auf die Nutzung der Offshore-Windkraft nicht verzichtet werden kann.

Politischer Dialog über die Ausbauziele für Photovoltaik sowie die On- und Offshore-Windenergie soll Kosten im Griff behalten und Akzeptanz sichern
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekräftigen, dass Netzausbau, Ausbau der erneuerbaren Energien sowie Ausbau der Speicher aufeinander abzustimmen sind. Der politische Dialog über die Synchronisierung der nationalen Ausbauziele mit den Ausbauzielen der Länder insbesondere für die Photovoltaik sowie die On- und Offshore-Windenergie sei mit dem Ziel zu führen, im Rahmen einer gemeinsamen nationalen Ausbaustrategie – die Gesamtkosten des Ausbaus der Erneuerbaren, der Stromnetze und des noch erforderlichen fossilen Kraftwerksparks im Griff zu behalten und die Akzeptanz nicht zu gefährden. Die Länder seien bereit ihre eigenen Planungen, im Interesse einer gemeinsamen Lösung zu modifizieren.
 

30.10.2012 | Quelle: Staatskanzlei Thüringen | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen