Forschungsstelle für Energiewirtschaft kritisiert ungleiche Solar-Förderung: Deutlich mehr Geld für Photovoltaik als für Solarthermie

Am 31.10.2012 hat die Bundesnetzagentur die neuen Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen bekannt gegeben. Demnach erhalten Besitzer von kleinen Solarstromanlagen eine Vergütung von 17,9 Eurocent für jede in das Netz eingespeiste kWh Strom. So kann eine Privatperson für eine durchschnittlich große PV-Anlage (5 kWp) innerhalb von 20 Jahren mit einer effektiven Förderung von etwa 435 €/m² rechnen.

Ein Vergleich mit Solarthermie-Anlagen, welche die Sonnenenergie nutzen, um Wärme zu generieren, zeige erhebliche Förder-Differenzen zwischen diesen beiden solaren Energieerzeugungsanlagen, so die Forschungsstelle für Energiewirtschaft.

Differenzierte Betrachtung wichtig
Das Marktanreizprogramm unterstützt die Errichtung von kleinen bis mittelgroßen Solarwärmeanlagen mit einem pauschalen Betrag von 1.500 Euro. Bei einer typischen ST-Anlage (12,5 m² mit 800 l Puffer) ergebe sich somit ein direkter Zuschuss von 120 €/m², obwohl sie pro Fläche einen höheren nutzbaren Energieertrag liefere, so die Forschungsstelle.
Für einen ausgewogenen Vergleich müsse aber zum einen beachtet werden, dass dem Fördermittelgeber – im Gegenzug für die PV-Förderung – der eingespeiste Strom zur weiteren Vermarktung überlassen wird, betont die Forschungsstelle. Aus diesem Grund reduziere sich der Förderbetrag um den EEX-Grundlastpreis von derzeit 4,35 ct/kWh. Außerdem müsse die höhere Wertigkeit des Stromes gegenüber der Wärme berücksichtigt werden. Durch die Gewichtung mit dem so genannten Primärenergiefaktor lasse sich die Primärenergie-Menge (z.B. Gas, Öl oder Kohle) ermitteln, welche durch die regenerativ gewonnene Energie eingespart wurde. Für Wärme beträgt dieser Faktor 1,1, für Strom 2,6.

Durch Solarthermie ersetzte Primärenergieeinheit wird mit weniger als einem Drittel der Summe bezuschusst, die PV-Anlagen erhalten
Selbst nach dieser primärenergetischen Bewertung bleibe das Ungleichgewicht der Förderbedingungen bestehen: Jede durch Solarthermie substituierte Primärenergieeinheit werde mit weniger als einem Drittel der Summe bezuschusst, die PV-Anlagen erhalten. Für PV-Strom ergibt sich eine Förderung vermiedener fossiler Primärenergie von 5,4 ct/kWh, für ST-Wärme sind es 1,7 ct/kWh. In ähnlicher Relation stehen die Zuschüsse pro vermiedener CO2-Emissionen über die Laufzeit von 20 Jahren: 250 €/t für PV-Systeme (bei 560 g CO2/kWh für den dt. Strommix) und 75 €/t für ST- Anlagen (bei 244 g CO2/kWh für Erdgas).

Anstrengungen im Wärmesektor verstärken
Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) entfallen – bezogen auf die Endenergie – im Mittel 15% des gesamten Energiebedarfs von Haushalten auf elektrische Energie. Obwohl die restlichen 85% für Warmwasser und Raumheizung aufgebracht werden müssen, besteht aufgrund der aufgezeigten Förder-Diskrepanz im Privatbereich nur ein sehr geringer Anreiz, diesen Anteil zumindest teilweise durch solare Wärme zu decken, kritisiert die Forschungsstelle.
Eine noch geringere Flächenförderung (90 €/m²) erhalten ST-Anlagen mit einer Kollektorfläche ab 16 m², welche deutlich höhere solare Deckungsanteile erreichen.
Da bei Solarthermie-Anlagen, wie auch bei der Photovoltaik, ein Großteil der Wertschöpfung über die Installation generiert wird, könnte die einheimische Wirtschaft – unter der Maßgabe einer geeigneten Förderpolitik – gleichermaßen profitieren. „Die Energiewende darf den Wärmesektor nicht außer Acht lassen; daher müssen von politischer Seite verstärkt Anreize zum Bau von Solarthermie-Anlagen geschaffen werden", heißt es in der Pressemitteilung.

21.11.2012 | Quelle: Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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