Photovoltaik-Anlagen richtig versichern: BSW-Solar empfiehlt Diebstahl-, Ertragsausfall- und Haftpflichtversicherung

Käufer von Photovoltaik-Anlagen sollten nicht nur auf die Qualität der Komponenten und der Installation achten. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar, Berlin) rät, den Versicherungsschutz schon bei der Kaufvorbereitung mit dem Fachinstallateur zu klären.

Die Risiken zwischen Modulanlieferung und Fertigstellung einer Solarstrom-Anlage seien häufig schlecht abgesichert. „Dabei lassen sich Versicherungslücken zum Beispiel bei Diebstahl von Modulen oder Schäden an Komponenten vor Inbetriebnahme kostengünstig schließen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer von BSW-Solar.

Viele Betriebshaftpflicht-Versicherungen schließen die Bauphase kostenfrei ein
Der Verband hat nun das Merkblatt „Photovoltaik versichern“ herausgegeben. Die Experten raten, mit einem Solar-Fachbetrieb den Versicherungsschutz für die Zeit vor Inbetriebnahme der Anlage zu klären. Viele Installateure sorgten ihrerseits für die Absicherung in dieser schadensanfälligen Zeit.
Wenn während der Bauphase Schäden entstehen, ist in der Regel der Bauherr verantwortlich. Wie bei anderen Bauvorhaben sei daher eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll. Viele Betriebshaftpflicht-Versicherungen schließen die Bauphase kostenfrei ein, wenn sie rechtzeitig abgeschlossen wurden, betont der Verband.

Klassische Wohngebäudeversicherung kann erweitert werden
Bei Diebstahl und Schäden durch Hagel, Wind oder andere Umwelteinflüsse kommen spezielle Photovoltaik-Versicherungen oder die klassische Wohngebäudeversicherung in Frage. Günstig sei diese Variante bei kleinen Anlagen am Wohnhaus, wenn der Betreiber zugleich Hauseigentümer ist. Einzelne Versicherer erheben dafür lediglich einen Prämienaufschlag.
Ist die Aufnahme der Photovoltaik-Anlage in bestehende Versicherungsverträge geplant, sollte umgehend die Versicherungsgesellschaft informiert werden, rät BSW-Solar. Der Versicherungsnehmer sollte eine schriftliche Bestätigung des Versicherers aufbewahren. Beim Wechsel der Versicherung sei darauf zu achten, dass die Photovoltaik-Anlage wieder mit enthalten ist.

Keller nicht vergessen
Die Experten weisen außerdem darauf hin, dass auch bei einer Überschwemmung des Kellers Photovoltaik-Wechselrichter oder Batteriesysteme betroffen sein könnten und deshalb auch der Keller mitversichert sein sollte.
Ist die Solarstromanlage mit Krediten finanziert, verlangt der Geldgeber zumeist eine Photovoltaik-Versicherung. Diese geht über das Standardangebot der Gebäudeversicherung hinaus und deckt grundsätzlich alle Schäden ab, die durch äußere Einflüsse entstehen können. Gegenüber der Wohngebäude-Versicherung bietet die Photovoltaik-Versicherung den Vorteil, dass der Besitzer nicht dokumentieren muss, wo, wie, wann und warum der Schaden entstanden ist. Die Beweislast liegt beim Versicherer.

Ertragsausfälle werden unterschiedlich kompensiert
Ertragsausfälle durch Schäden an der Anlage sind in der Regel über die Anlagenversicherung abgedeckt. Es gebe jedoch deutliche Unterschiede bei Start und Dauer der Ersatzzahlung. Da die Reparatur bei größeren Schäden einige Zeit beanspruchen kann, sollte der Zeitraum der Ersatzzahlung mindestens sechs Monate betragen, so die Experten.
Mindererträge durch überdurchschnittliche Systemverluste und Toleranzen der Komponenten sowie Planungsfehler, technische Defekte und Reparaturen seien zumeist nicht durch die Allgefahrenversicherung abgedeckt, weil sie nicht durch äußere Einwirkung auf die fertige Anlage entstehen. Wer sich dagegen absichern will, brauche eine Ertragsgarantieversicherung.

BSW-Solar empfiehlt Haftpflichtschutz gegen Schäden bei Dritten
Für Gefahren, die von der Solarstromanlage ausgehen und Schäden bei Dritten verursachen können – zum Beispiel durch ein herabfallendes Modul –, sollte Haftpflichtschutz bestehen, rät der Verband. Wenn der Betreiber Eigentümer des Gebäudes ist, könne die Photovoltaik-Anlage in eine bestehende Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung einbezogen werden. Bestehe keine derartige Versicherung, könne er versuchen, die Risiken über seine Privathaftpflicht-Police mit abzudecken. Bei einzelnen Versicherern sei dies gegen einen Prämienaufschlag möglich. Bietet der Versicherer diese Option nicht an, gebe es separate Betreiberhaftpflicht-Policen.
Der Ratgeber „Photovoltaik versichern“ bietet auf 32 Seiten Tipps für die Risikoabsicherung von Anlagenbetreibern. Er kann im BSW-Solar-Shop bestellt werden.

27.04.2013 | Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V.; Bild: Fraunhofer ISE | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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