Solar-Unternehmen Conergy einigt sich mit ehemaligen Vorstandsmitgliedern, dem D&O-Versicherer AIG und Anleger-Klägern
Conergy rechnet mit einer Vergleichszahlung in Höhe von 6,3 Millionen Euro
Aus dem Vergleich, mit dem die Auseinandersetzung über mögliche Schadenersatzansprüche beendet wird, soll der Conergy AG eine Vergleichszahlung in Höhe von EUR 6.315.000 zufließen, so das Unternehmen in einer Ad-hoc-Mitteilung.
Die Wirksamkeit dieser Vergleichsvereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der nächsten Hauptversammlung der Conergy AG.
Weiterhin hat die Conergy AG in diesem Zusammenhang Vergleichsvereinbarungen mit den Parteien des Musterverfahrens betreffend einer Gewinnwarnung vom Oktober 2007 geschlossen. Die Zahlungen an die Anlegerkläger sollen aus einem Teil der Vergleichszahlung an die Conergy AG beglichen werden.
Die Wirksamkeit der Vergleichsvereinbarungen mit den Parteien des Musterverfahrens hänge von der Wirksamkeit der Vergleichsvereinbarung mit den ehemaligen Vorstandsmitgliedern und dem D&O-Versicherer ab, heißt es in der Pressemitteilung.
02.05.2013 | Quelle: Conergy AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH