SolarWorld AG lädt zur außerordentlichen Hauptversammlung im Juli ein: Verlust der Hälfte des Grundkapitals und Sanierung des Unternehmens auf der Tagesordnung
Gemäß § 92 Abs. 1 AktG beruft der Vorstand nun eine außerordentliche Hauptversammlung am 11.07.2013 ein, um dies der Hauptversammlung anzuzeigen. Darüber hinaus will der Vorstand die außerordentliche Hauptversammlung über den Stand der Sanierung informieren.
Ordentliche Hauptversammlung erst nach Prüfung und Bestätigung des Jahresabschlusses 2012 durch den Abschlussprüfer und Feststellung durch den Aufsichtsrat
Am 30. April 2013 hatte die SolarWorld AG ihren vorläufigen Einzelabschluss für das Geschäftsjahr 2012 veröffentlicht. Der Jahresabschluss wurde "unter Änderungsvorbehalt und ungeprüft" vorgelegt, weil der Restrukturierungsprozess der Finanzverbindlichkeiten der Gesellschaft noch nicht abgeschlossen ist.
Die ordentliche Hauptversammlung 2013 der SolarWorld AG kann erst einberufen werden, sobald die Prüfung des Konzern-Jahresabschluss 2012 durch den Abschlussprüfer abgeschlossen ist, einen Bestätigungsvermerk erhalten hat und vom Aufsichtsrat der SolarWorld AG festgestellt wurde. Die SolarWorld AG will ihre Aktionärinnen und Aktionäre über weitere Termine rechtzeitig informieren.
Die Einladung und weitere Informationen zur außerordentlichen Hauptversammlung am 11. Juli 2013 stehen Aktionärinnen und Aktionären auf den Internetseiten des Unternehmens unter zur Verfügung.
22.05.2013 | Quelle: SolarWorld AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH