Frankreich kürzt Photovoltaik-Einspeisetarife im dritten Quartal 2013
Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen sinkt die Vergütung um 3,5 Prozent und für Aufdachanlagen sogar um 9,5 Prozent.
Vier unterschiedliche Tarife für Solarstrom-Einspeisung
Anfang 2013 wurde das französische Einspeisetarifsystem vereinfacht. Seitdem erhalten alle gebäudeintegrierten Anlagen mit einer Systemgröße zwischen 9 und 36 kWp denselben Tarif. Die Unterscheidung der Tarife nach Nutzungsart des Gebäudes (Wohn- bzw. Nichtwohngebäude) wurde ebenfalls abgeschafft.
Im Ergebnis gibt es nun vier unterschiedliche Tarife: Der höchste, T1 (29,69 Eurocent/kWh), gilt für vollintegrierte PV-Anlagen mit einer Leistung bis maximal 9 kW.
Die Tarifklasse T2 definiert zwei weitere Tarife. Der erste davon gilt für PV-Anlagen mit vereinfachter Gebäudeintegration mit einer Leistung bis maximal 36 kW (15,21 Eurocent/kWh), der zweite gilt für Anlagen derselben Art zwischen 36 und 100 kW (14,45 Eurocent/kWh).
Der Tarif T3 (7,76 Eurocent/kWh) gilt für alle anderen PV-Anlagen mit einer Kapazität von mehr als 100 kW bis maximal 12 MW.
Seit dem 01. Februar 2013 erhalten PV-Anlagen-Betreiber einen „Made in Europe-Bonus". Dieser beträgt zwischen fünf bis zehn Prozent des Einspeisetarifs, je nachdem wie hoch der Anteil europäischer Komponenten an der Solarstromanlage ist.
05.08.2013 | Quelle: Exportinitiative Erneuerbare Energien | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH