Ontario will Domestic-Content-Vorgaben für neue Photovoltaik-Einspeisevergütung deutlich senken

Die Regulierungsbehörde der kanadischen Provinz Ontario (OPA, Toronto) hat vorläufige Vorschriften für die dritte Version der Einspeisevergütung veröffentlicht. Die Anlagengröße soll auf 500 Kilowatt (kW) beschränkt und der geforderte Mindestanteil der Provinz an der Wertschöpfung deutlich gesenkt werden.

Die Komponenten teilnehmender Photovoltaik-Anlagen aus kristallinen Silizium-Modulen müssen zu mindestens 22 % aus Ontario stammen. Bei Kraftwerken mit Dünnschichtmodulen gelten 28 %.
Die Welthandelsorganisation (WTO) hatte im Dezember 2012 befunden, dass die Domestic-Content-Regelung gegen ihre Vorgaben verstoße, und trug Kanada auf, Ontario von den Vorgaben abzubringen. In früheren Versionen der Einspeisevergütung hatte Ontario bei PV-Projekten einen lokalen Mindestanteil von 60 % gefordert.

Neue Einspeisevergütung ist auf Photovoltaik-Projekte mit 30 MW beschränkt
Am neuen Einspeisevergütungs-Programm, das im November 2013 startet, dürfen nur PV-Projekte mit insgesamt 30 MW teilnehmen. Die Provinz will außerdem größere Photovoltaik-Kraftwerksprojekte ausschreiben.
NPD Solarbuzz Inc. (Santa Clara, Kalifornien, USA) geht davon aus, dass die neuen Vergütungssätze 25 – 39 % niedriger sind als die alten, je nach installierter Leistung und Standort der Anlagen.

11.09.2013 | Quelle: OPA | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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