Photovoltaik in Osteuropa: Republik Belarus könnte interessanter Standort für Solarparks werden

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen (EE-Gesetz) im Juli 2011 hat die Republik Belarus den Rechtsmechanismus für die Entwicklung eines Photovoltaik-Marktes etabliert.

Die Gesamtfläche Weißrusslands beläuft sich auf insgesamt rund 207.600 Quadratkilometer. Eine Reihe von Flächen im Grenzgebiet zur Ukraine ist stark von der Katastrophe im Tschernobyl-Kernkraftwerk im April 1986 betroffen. Solche Flächen, die wegen der Verstrahlung immer noch nicht besiedelt sind, könnten möglicherweise für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden, berichtet die Kanzlei bnt attorneys-at-law (Kiew).
Zwei Jahre nach Inkrafttreten des EE-Gesetzes sei nun Zeit für ein Resümee im Hinblick darauf, ob die neu geschaffenen Rahmenbedingungen für (ausländische) Investoren attraktiv sind und inwieweit sich die Erwartungen des Staates in Bezug auf die Nutzung erneuerbarer Energien – insbesondere der Solarenergie – erfüllt haben.

Förderung erneuerbarer Energien durch staatliche Anreize

Belarus hat keinen breiten Eigenzugang zu fossilen Energiequellen und muss über 80% seines Energiebedarfs durch den Import aus anderen Ländern – hauptsächlich aus Russland – decken. Vor diesem Hintergrund hat die belarussische Regierung am 10.05.2011 das „Nationalprogramm für die Entwicklung der örtlichen und erneuerbaren Energiequellen in den Jahren 2011-2015“ verabschiedet. Dieses Programm sieht vor, bis zum Jahr 2015 annähernd eine Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieerzeugung im Vergleich zu 2011 auf dann bis zu 5,7 Millionen Tonnen Einheitsbrennstoff zu erreichen. Die geplanten Maßnahmen sollen auch die nachhaltige Entwicklung des Landes in Übereinstimmung mit dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und dem Kyoto-Protokoll gewährleisten.

Gesetz schafft Grundlage für sicheren Netzanschluss, Abnahmepflicht für den erzeugten Strom und erhöhte Einspeisetarife

Den regulatorischen Rahmen für die Förderung erneuerbarer Energien schafft das Gesetz Nr. 204-З vom 27. Dezember 2010 über erneuerbare Energiequellen. Es gewährleistet wie in den Ländern der Europäischen Union unter anderem einen sicheren Netzanschluss, eine Abnahmepflicht für den erzeugten Strom und erhöhte Tarife für den eingespeisten Strom. Das Haupthemmnis für die Entwicklung der erneuerbaren Energien im Lande sei derzeit jedoch noch die mangelnde Liberalisierung des Energiemarktes, die aber in Zukunft angegangen werden soll. So werde gegenwärtig ein Entwurf für ein Stromgesetz erarbeitet.

Tarifregelung und Sicherung der Einspeisung

Für die Ermittlung der Einspeisevergütung gilt in Belarus ein Prämiensystem. Die konkrete Ermittlung des Preises erfolgt dabei über bestimmte Zuschläge/Koeffizienten – abhängig vom Typ der EE-Anlage – zu den Strompreisen für die Industriebranche. Der Strompreis selbst wird auf Grund einer allgemeinen Vergütungsformel festgestellt.

Rund 30 Eurocent pro Kilowattstunde Solarstrom

Zwar erfolge die Zahlung der Einspeisevergütung in lokaler Währung, die zugrundliegende Berechnung erfolge aber in Anbindung an den US-Dollar, was das Abwertungsrisiko verringere, so die Kanzlei. Der Prämienkoeffizient für Solarstrom betrage 3,0, so dass aktuell (Stand: 18.10.2013) eine Kilowattstunde Solarstrom mit umgerechnet rund 30 Eurocent vergütet wird.
Die Vergütung ist auf einen Zeitraum von zehn Jahren ab Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage beschränkt. Für weitere zehn Jahre gilt dann ein Koeffizient in Höhe von 0,85, was aktuell einem Betrag von etwa 8,6 Eurocent entspricht.
Das Recht auf Stromeinspeisung ist gesetzlich garantiert und der Netzbetreiber ist verpflichtet, den nächstgelegenen Zusammenschlusspunkt mit den staatlichen Energienetzen reibungslos und nichtdiskriminierend zuzuweisen und den gesetzlich zugesicherten Anschluss der EE-Anlagen an das Stromnetz an diesem Punkt sicherzustellen.
Soweit dies für den Netzanschluss erforderlich ist, hat der Netzbetreiber auf eigene Rechnung das Netz zu modernisieren bzw. auszubauen.

Import von Solarstromanlagen von der Mehrwertsteuer befreit
Daneben existiert auch eine Reihe von steuerrechtlichen sowie zollrechtlichen Vergünstigungen. So ist beispielsweise der Import von Solarstromanlagen von der Zahlung der Mehrwertsteuer bei Einfuhr befreit und für Grundstücke auf denen Photovoltaik-Anlagen errichtet sind ist keine Grundsteuer zu entrichten. Darüber hinaus können auch weitere Subventionen durch den Abschluss von Investitionsverträgen mit der Republik Belarus erlangt werden.

Solar-Projekte angekündigt
Aufgrund der attraktiven Rahmenbedingungen für die Erzeugung von Solarstrom gebe es bereits einige Investitionsvorhaben, berichtet die Kanzlei. So plane beispielsweise das staatliche Erdölverarbeitungsunternehmen einen Solarpark mit einer Leistung bis zu 60 Megawatt (MW). Die Gesamtkapazität der im Lande geplanten Solar-Projekte mit Beteiligung ausländischer Investoren belaufe sich auf mehrere hundert MW.
Zu bemerken sei allerdings, dass es sich hierbei soweit ersichtlich nur um Ankündigungen handle und bisher noch nicht mit der Umsetzung der entsprechenden Vorhaben begonnen worden sei – im Gegensatz zum bereits begonnenen Bau des Atomkraftwerkes unweit der litauischen Grenze.

22.10.2013 | Quelle: bnt legal and tax | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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