Erste gerichtliche Niederlage für tschechische Solar-Steuer

Die Steuer auf Photovoltaik-Anlagen kann Unternehmen in den Ruin treiben. Zu diesem Urteil kommt Medienberichten zufolge ein Senat des Obersten Verwaltungsgerichts im tschechischen Brno (Südmährischer Bezirk).

Damit sei erstmals einer Beschwerde eines Betreibers eines Photovoltaik-Kraftwerks gegen die Ende 2010 eingeführte 26-prozentige Solar-Steuer stattgegeben worden, berichtet der Wirtschaftsinformationsdienst nov-ost.info. Die endgültige und verbindliche Entscheidung treffe der erweiterte Senat des Verwaltungsgerichts.

Gericht stellt in Härtefällen Steuererlass oder Stundung in Aussicht
Das Unternehmen MGP2, das eine Photovoltaik-Anlage in der Nähe von Zaječí (Südmährischer Bezirk) betreibt, konnte vor Gericht nachweisen, dass es in den Jahren 2011 und 2012 mehr Solar-Steuer gezahlt als Gewinn gemacht hat. Daraus resultierte 2012 ein Verlust von 1,6 Mio. CZK (64.000 EUR). Der Senat des Gerichts hat nun in Aussicht gestellt, dass in solchen Fällen die Steuer erlassen oder gestundet werden kann.
Die 26-prozentige Steuer auf Solarstromanlagen wurde von der tschechischen Regierung Ende 2010 eingeführt, um mit den Einnahmen die sprunghaft gestiegene Umlage auf erneuerbare Energien abfedern zu können. Die Steuer galt rückwirkend für Anlagen, die 2009 und 2010 gebaut wurden, und sollte nach drei Jahren abgeschafft werden.
Vor einem Jahr beschloss das tschechische Parlament dann aber eine Verlängerung. Allerdings bezieht sich die Steuer nur noch auf Anlagen, die 2010 gebaut wurden. Auch wurde die Steuer auf 10 Prozent gesenkt.
Gegen die Steuer hatte es seit ihrer Einführung dutzende Beschwerden gegeben, die aber alle vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt wurden. Außerdem wandten sich Betreiberfirmen an ein internationales Schiedsgericht.

18.11.2013 | Quelle: Nov-ost Info | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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