Masdar verklagt spanische Regierung wegen rückwirkender Kürzung der Solarstrom-Förderung

Ein Tochterunternehmen von Masdar (Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate) hat eine internationale Klage gegen die spanische Regierung eingereicht, weil deren neue Gesetzgebung für erneuerbare Energien eine rückwirkende Kürzung der Förderung solarthermischer Kraftwerke (CSP) vorsieht.

Masdar ist Teileigentümer des solarthermischen Kraftwerks Gemasolar mit einer Nennleistung von 20 Megawatt, dem weltweit ersten Solarthermie-Kraftwerk, das rund um die Uhr Solarstrom produzieren kann. Die Masdar Solar & Wind Coöperatief UA (Amsterdam, Niederlande) hat sich mit der Angelegenheit an das internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) der Weltbank gewandt. Ein Schiedsantrag sei ebenfalls gestellt worden.
Anfang Februar 2014 gab die spanische Regierung Einzelheiten des neuen Förderprogramms bekannt, das die Einspeisevergütung ersetzen soll. Demnach soll die Solarstrom-Förderung noch unter das Niveau früherer rückwirkender Einspeisevergütungs-Kürzungen gesenkt werden.
Das bedeutet nicht nur Verluste für internationale Investoren und Unternehmen wie Masdar. Spanische Solar-Verbände warnen, dass die Kürzung auch 55.000 spanische Familien betreffe, die in eine Solarstrom-Anlage investiert haben.

19.02.2014 | Quelle: ICSID; Bild: Sener | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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