Frankensolar: Neuausrichtung des EEG ist unüberlegt und trägt die Handschrift der großen Energieversorger

Im Zuge des Unternehmer-Aktionstags zum Thema Energiewende des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) am 06.03.2014 bezieht die FR-Frankensolar GmbH

(Nürnberg) Stellung zu den derzeitigen Verhandlungen der Bundesregierung zur Neuausrichtung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG).
„Eine breite Bevölkerungsschicht kann am Erfolg der erneuerbaren Energieversorgung teilhaben. Dass dies ohne große externe Fördergelder möglich ist, hat sich bewiesen. Nun gilt es, diesen Weg weiter zu gehen und nicht durch eine unüberlegte Gesetzgebung, welche eine deutliche Handschrift der großen Energieversorger trägt, zu beenden“, sagt Helmut Zeltner, Gründer und Geschäftsführer von Frankensolar.

2011 beschloss die Bundesregierung den Atomausstieg und die damit verbundene Energiewende in Deutschland, die Frankensolar als eine der größten wirtschaftlichen Herausforderungen der deutschen Nachkriegsgeschichte bezeichnet. Im Jahr 2000 wurde das EEG als Nachfolgeregelung des bereits 1991 festgelegten Stromeinspeisegesetzes eingeführt. Grundlage des EEG war die Fortführung des Einspeisevorrangs und eine garantierte Vergütung des erneuerbar erzeugten Stroms, um die alternative Stromerzeugung marktfähig zu machen und die Erzeugungskosten auf ein wettbewerbsfähiges Niveau zu senken.

Frankensolar: Erneuerbare Energien müssen das Herzstück der Energieversorgung bilden
Mittlerweile hat das EEG zahlreiche Anpassungen erfahren. Diese betrafen vor allem eine stetige Absenkung der Einspeisevergütungszahlungen und Änderungen von förderfähigen Installationen. Frankensolar hält auch eine weitergehende Anpassung des EEG für sinnvoll und nachvollziehbar. Allerdings dürften die Gesetzesänderungen nicht zu einer zusätzlichen Belastung für erneuerbar erzeugten Strom führen. Für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende müssten die erneuerbaren Energien das Herzstück der Energieversorgung bilden, so das Unternehmen.

Steigende Energiepreise, unklare politische Aussagen zu künftigen Umlage-verhältnissen und der Stromsteuer sowie die Frage nach der Versorgungssicherheit seien Themen, die einen erheblichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg haben könnten. Vor diesem Hintergrund sei die Planbarkeit von Betriebsnebenkosten, speziell bei der Energieversorgung, ein zentraler Baustein für die Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Photovoltaik-Anlagen könnten gerade hier künftig eine tragende Rolle einnehmen.

Wirtschaftliche Gesamtkostenbetrachtung bei der Energieerzeugung notwendig
Bei der herkömmlichen Energieerzeugung aus fossilen und atomaren Energiequellen werde oft ein falsches Bild der Energiegesamtkosten gezeichnet: Meist würden nur die Energiefreisetzungskosten, aber nicht die Rohstoffgewinnungs-, Umwelt-, und Entsorgungsfolgekosten berücksichtigt. Stromgestehungskosten, Auswirkungen auf die Umwelt und laufende Kosten seien bei der erneuerbaren Energieerzeugung jedoch auf ein Minimum begrenzt. Frankensolar fordert, den Ausbau der erneuerbaren Energien auch weiterhin zügig fortzusetzen, um mittelfristig eine Senkung der Energiepreise erreichen zu können.

Die Stromkostenstruktur bei der solaren Energieerzeugung sei langfristig planbar, betont Frankensolar, während Stromerzeugungskosten aus fossilen Rohstoffen einer Ressourcen- und Verteilerstruktur unterlägen. „Die Energiebezugskosten der Sonne sind zum Nulltarif zu haben und in der Ressource Sonne schier unendlich. Daher ist bei Photovoltaik-Anlagen, welche für Eigenverbrauchslösungen konzipiert und genutzt werden, eine langfristige Kostenplanung möglich“, heißt es in der Stellungnahme. Vor dem Hintergrund von Strompreissteigerungen und Strombezugsabhängigkeiten ergebe sich außerdem ein hoher Autarkiegrad.

Unternehmen kritisiert EEG-Umlage auf selbst erzeugten Strom
Der Vorteil von solar erzeugtem Strom müsse in der künftigen Gesetzesauslegung erhalten bleiben. Eine staatlich vorgegebene Belastung durch die Erhebung einer EEG-Umlage auf selbst erzeugten Strom sei weder nachvollziehbar noch hinnehmbar. Eine Stärkung der Eigenverantwortung sollte gefördert und nicht bestraft werden.
Die Neugestaltung des EEG müsse den Fokus auf eine wirtschaftlich rentable Ausgestaltung dezentraler, regionaler Energiekonzepte setzen. Dabei stelle der Eigenverbrauch von Strom aus erneuerbaren Energiequellen die kleinste Dezentralität dar. Dies dürfe durch die Gesetzgebung nicht vereitelt werden. Durch die Erhebung einer möglicherweise sogar rückwirkenden EEG-Umlage auf selbst erzeugten Strom würden die Investitionsbereitschaft und die –sicherheit gestoppt werden. Neben diesem Vertrauensverlust hätte die geplante Gesetzgebung einen Stillstand des Ausbaus von Erneuerbaren-Energien-Anlagen für private und gewerbliche Investoren zur Folge. Daher fordert Frankensolar: „Keine Öko-Umlage auf Öko-Strom!“

05.03.2014 | Quelle: Frankensolar | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen