Photovoltaik-Branchenverband EPIA: EU-Beihilferichtlinien diskriminieren kleine Stromerzeuger
Der Photovoltaik-Branchenverband EPIA (Brüssel, Belgien) kritisiert an den "Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien 2014 – 2020", sie bevorzugten große Energiekonzerne und diskriminierten kleine Stromerzeuger. Auf diese Weise könnten die Ausbauziele für erneuerbare Energien bis 2020 nicht erreicht werden.
“Ausschreibungen sind immer mit Risiken und Transaktionskosten verbunden und für Dach- und andere Kleinanlagen ungeeignet”, sagt Alexandre Roesch.
„Die Ein-Megawatt-Grenze genügt nicht. Genossenschaften und Gemeinschaftsprojekte beispielsweise sind jetzt gezwungen, an Ausschreibungen teilzunehmen, die eher auf Energiekonzerne zugeschnitten sind.”
EPIA: Ausgleichsmaßnahmen schaden kleinen Wind- und Photovoltaik-Anlagen
Die Regelung gilt zwar nicht für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien mit einer Nennleistung unter 500 kW, dennoch schadeten die Ausgleichsmaßnahmen für förderfähige Projekte dem Segment der kleinen Wind- und Photovoltaik-Anlagen, so EPIA.
Kleine und mittelgroße Stromerzeuger können ihren Strom nicht direkt vermarkten
Die Regelung sieht vor, dass Anlagen mit einer Nennleistung über 500 kW ab 01.01.2015 hauptsächlich über Marktprämien oder Grünstromzertifikate gefördert werden.
Kleine und mittelgroße Stromerzeuger, die keinen Zugang zum Großhandelsmarkt haben, könnten ihren Strom jedoch nicht direkt, sondern nur über Zwischenhändler vermarkten.
11.04.2014 | Quelle: EPIA; Bild: Europagruppe Grüne | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH