Gebäudeintegrierte Photovoltaik in Frankreich: Im ersten Quartal 2014 wurden BIPV-Anlagen mit 41,79 MW zur Einspeisevergütung angemeldet

Die französischen Stromnetzbetreiber haben der Energie-Regulierungsbehörde CRE die Photovoltaik-Zubauzahlen für das erste Quartal 2014 übermittelt. Zur Einspeisevergütung wurden demnach gebäudeintegrierte Anlagen (BIPV) mit insgesamt 41,79 Megawatt (MW) und Solarstromanlagen mit vereinfachter Integration mit 53,91 MW angemeldet. Diese Zahlen fließen in die Berechnung der Einspeisevergütung für das zweite Quartal ein.

Die Bedingungen für die französische Solarstrom-Einspeisevergütung sind in einem Erlass vom 04.03.2011 festgelegt. Bei der Berechnung spielen die Koeffizienten S und V eine Rolle. Der Erlass sieht vor, dass die Energie-Regulierungsbehörde den zuständigen Ministerien (Energie und Wirtschaft) den Wert dieser Koeffizienten quartalsweise mitteilt.
Für das Berichtsquartal wurden anhand der aktuellen Zubauzahlen die Koeffizienten S und V auf 0,020 und 0,026 festgelegt. Die zuständigen Minister müssen nun die neuen Vergütungssätze festlegen. Diese werden auf der Internetseite der CRE veröffentlicht.

07.05.2014 | Quelle: CRE | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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