EEG-Novelle: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Besonderen Ausgleichsregelung; privilegierte Unternehmen zahlen grundsätzlich 15 Prozent der EEG-Umlage

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 07.05.2014 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen.

Bundesminister Gabriel: „Die Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung erhält die Wettbewerbsfähigkeit unserer stromintensiven Industrie in Deutschland, die in einem harten, internationalen Wettbewerb steht. Gleichzeitig steht die Neuregelung in Einklang mit EU-Recht und sorgt somit für Investitionssicherheit. In der Summe führt die Energiewende nicht zu einer Mehrbelastung der deutschen stromintensiven Industrie.“

Gemäßigte Anhebung der Eintrittsschwelle in die Besondere Ausgleichsregelung gegenüber dem EEG 2012
Antragsberechtigt sind Unternehmen aus den Branchen, die in den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission als stromkosten- und handelsintensiv eingestuft werden. Außerdem muss der Anteil der Stromkosten an ihrer Bruttowertschöpfung einen Mindestanteil aufweisen. Die Eintrittsschwelle in die Besondere Ausgleichsregelung werde gegenüber dem EEG 2012 moderat angehoben, berichtet das Ministerium.
Diese Anhebung zeichne insbesondere den Anstieg der EEG-Umlage der beiden vergangenen Jahre und damit den Anstieg der Stromkostenintensität bei den privilegierten Unternehmen nach.
Die privilegierten Unternehmen zahlen grundsätzlich 15 Prozent der EEG-Umlage. Um die Unternehmen nicht zu stark zu belasten, wird ihre Zahlungssumme aber insgesamt auf 4 Prozent bzw. 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung des Unternehmens begrenzt.

Mindest-Umlage soll den Grundbeitrag der privilegierten Unternehmen für das EEG-Konto sicherstellen
Für die erste Gigawattstunde muss die EEG-Umlage voll gezahlt werden und für alle weiteren Kilowattstunden mindestens 0,1 Cent. Diese Mindest-Umlage soll den Grundbeitrag der privilegierten Unternehmen für das EEG-Konto sicherstellen.
Um Verwerfungen bei Unternehmen zu vermeiden, die von der Neuregelung stärker als bisher belastet werden, erfolge eine schrittweise Einführung. Bis zum Jahr 2019 darf sich die EEG-Umlage, die ein Unternehmen zahlen muss, von Jahr zu Jahr höchstens verdoppeln.
Die Systemumstellung werde durch weitere Übergangsregelungen für alle Unternehmen erleichtert. So werde insbesondere die Antragsfrist in diesem Jahr auf den 30. September 2014 verlängert. Unternehmen, die im Jahr 2014 in der Besonderen Ausgleichsregelung privilegiert sind, künftig aber nicht mehr antragsberechtigt sein werden, zahlen ab dem Jahr 2015 für die erste Gigawattstunde die volle EEG-Umlage und im Übrigen 20 Prozent der Umlage. Diese Regelung soll Härtefälle im Zuge der Systemumstellung vermeiden und wird nicht befristet.
Der Gesetzentwurf ist im Internet abrufbar (PDF 741 KB).

08.05.2014 | Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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