Länder wollen Baugesetz für Windkraft nicht ändern

Solarthemen 425. Der Bundesrat spricht sich in einer Stellungnahme gegen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung aus, der den Ländern einen eigenen Spielraum bei der Festlegung von Abständen zu Windkraftanlagen eröffnen soll.

Der Gesetzentwurf geht auf die Initiative der Länder Bayern und Sachsen zurück, die sich auch bei der Bundesratssitzung am 23. Mai für die Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch aussprachen. Bayern hat sogar schon eine Verordnung beschlossen, die den Abstand von einer Windkraftanlage zur Wohnbebauung auf mindestens die zehnfache Höhe der Windkraftanlage festlegen soll; Kommunen sollen jedoch davon abweichen können. Die bayerische Verordnung kann jedoch nur in Kraft treten, wenn das Baugesetzbuch geändert wird. Das strebt die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf an. Die Initiative findet bei den Ländern jedoch keine Mehrheit. Der Bundesrat lehnt den Gesetzentwurf ab, weil er „überflüsssig“ und im Hinblick auf die Energiewende „kontraproduktiv“ sei, so der Rat in seiner Stellungnahme. Ländern und Kommunen hätten auch so im Rahmen der Bauleitplanung die Möglichkeit, angemessene, „im Sinne des vorbeugenden Immissionsschutzes“ sogar größere Abstände festzulegen. Zudem könne die Öffnungsklausel zu rechtlichen Nachfolgeproblemen und Entschädigungsklagen führen. (AWi/baf)

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