Nach der Reform ist vor der Reform

Solarthemen 428. Nach der Verabschiedung des EEG im Bundestag hat Bundeswirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel jetzt in einem 10-Punkte-Plan erklärt, in welcher Reihenfolge und wann er weitere Baustellen der Energiepolitik bearbeiten will.

Am Freitag vergangener Woche haben die Länder im Bundesrat die EEG-Novelle ohne weiteren Widerstand passieren lassen. Damit ist klar, dass das Gesetz am 1. August in Kraft tritt, sollte nicht Bundespräsident Joachim Gauck seine Unterschrift verweigern – wofür es keine Indizien gibt. Zwar gaben mehrere grüne Landesminister ihre Unzufriedenheit mit dem Gesetz öffentlich zu Protokoll. So sagte beispielsweise der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel: „Wäre das EEG ein Zustimmungsgesetz gewesen, hätte es im Bundesrat keine Mehrheit gefunden.“ Gleichwohl verzichteten die grün mitregierten Länder am vergangenen Freitag auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Deal zwischen Berlin und Brüssel Auch EU-Wettbewerbskommissar Almunia, dem das Gesetz zur beihilferechtlichen Notifizierung vorliegt, hat bereits signalisiert, dass er grünes Licht geben will. Hintergrund ist einen Deal zwischen Almunia und Gabriel (vgl. S. 2), der zum Teil bereits ins Gesetz eingeflossen ist. Die Bundestagsabgeordneten hatten sich mit ihrem EEG-Beschluss letztlich einer ganzen Reihe von Brüsseler Bedenken gefügt – und dies nur Tage, bevor der Europäische Gerichtshof am 1. Juli dem Wettbewerbskommissar die Grenzen seiner Befugnisse aufzeigte (S. 2 und Interview S. 10). Derweil legte Sigmar Gabriel kurz nach der Entscheidung über das EEG einen 10-Punkte Plan vor, wann und in welcher Reihenfolge er nach dem EEG die nächsten Schritte zur Änderung des Energierechts angehen will. Auch das EEG will er ab Anfang 2016 nochmals novellieren, um die Förderung auf Ausschreibungen umzustellen. Noch 2014 sollen per Verordnung die Pilot-Ausschreibungen von PV-Freilandanlagen geregelt werden. Der erste Entwurf liegt seit drei Tagen vor (S. 3). Warten auf die Wärme Parallel wird ein neues Strommarkt-Design angegangen, womit auch die Chancen der erneuerbaren Energien und möglicher neuer Player im Strommarkt wesentlich beeinflusst werden. Die Novelle des Energie-Wirtschafts-Gesetzes (EnWG) will Gabriel zwar erst im Herbst 2015 beginnen. Bereits im November 2014 will er allerdings ein Grünbuch für das Strommarkt-Design zur Diskussion stellen, aus dem bis zum Sommer 2016 ein verbindliches Weißbuch entwickelt werden soll. Weniger Eile zeigt der Minister im Wärmesektor. Erst im November 2015 möchte er vom Bundeskabinett eine „ganzheitliche Gebäudestrategie“ beschließen lassen. Sie soll unter anderem die „Stabilisierung und Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms, die Fortführung des Marktanreizprogramms und die Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes sowie der Energie-Einspar-Verordnung“ behandeln. Konkreteres gibt es dazu bislang nicht. Im Haushaltsplan für 2015, den das Kabinett jetzt verabschiedet hat, sind jedenfalls für den Gebäudebereich noch keine neuen Impulse finanzieller Art zu erkennen. Im Gegenteil sind für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm sogar 200 Millionen Euro weniger im regulären Haushalt veranschlagt. Diese Summe soll stattdessen aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) kommen, und somit wieder stärker am Tropf des europäischen Emmissionshandels hängen. Guido Bröer

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