Brüssel gibt grünes Licht für das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014

Die EU-Kommission hat am 23.07.2014 die beihilferechtliche Genehmigung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 beschlossen. Damit könne das neue EEG wie geplant am 1. August 2014 in Kraft treten, berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

"Die Genehmigung durch die Europäische Kommission sorgt für Rechts- und Investitionssicherheit, nicht nur für die Erneuerbaren-Branche und für die stromintensive Industrie“, sagte der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel. Das neue EEG schaffe die Voraussetzungen für einen weiteren Ausbau der Erneuerbaren und eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende.
„Gleichzeitig wurden für die Unternehmen in Deutschland Rahmenbedingungen geschaffen, die dem Erhalt unserer Arbeitsplätze und der Stärkung der Industrie in Europa dienen. Die Förderung wird marktnäher und auf die kostengünstigeren Technologien konzentriert und dadurch die Kostendynamik der vergangenen Jahre gedämpft", so Gabriel.

Grundlegende Reform des EEG kann abgeschlossen werden

Mit dieser Genehmigung könne die grundlegende Reform des EEG erfolgreich abgeschlossen werden. Die Reform ist die bisher größte und weitreichendste Änderung des EEG. Sie stelle den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien auf eine neue Grundlage, die sowohl rechtlich als auch ökonomisch tragfähig sei, betont das Ministerium: Erstmals erfolge eine Steuerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Das schaffe eine sichere Planungsgrundlage für die Weiterentwicklung des gesamten Stromsystems und für eine bessere Verzahnung der Bausteine der Energiewende.

Umstellung der Förderung auf Ausschreibungsverfahren
Durch die verpflichtende Direktvermarktung werde die Marktintegration der erneuerbaren Energien vorangetrieben. Zugleich soll die EEG-Novelle die Umstellung der Förderung auf Ausschreibungsverfahren einleiten. Schließlich sorgten die überarbeitete Besondere Ausgleichsregelung und die Einbeziehung von Neuanlagen der Eigenversorgung in die EEG-Umlagepflicht für einen angemessenen, aber vertretbaren Beitrag der Industrie für die Finanzierung des EEG, heißt s in der Pressemitteilung.

Die Entscheidung der Europäischen Kommission im Hauptprüfverfahren zum EEG 2012 und die Genehmigung der Besonderen Ausgleichsregelung für Schienenbahnen im EEG 2014 sollen nach der Sommerpause ergehen.
 
23.07.2014 | Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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