Textilunternehmen legt Verfassungsbeschwerde gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz ein

Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie (t+m, Berlin) unterstützt die Textilveredlung Drechsel GmbH (Selb) bei einer am 11.08.2014 eingelegten Verfassungsbeschwerde gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

"Wir halten das EEG auch in der aktuellen Fassung für verfassungswidrig. Erneuerbare-Energie-Anlagen werden darin ausschließlich über den Strompreis finanziert. Der heutige Strompreis ist deswegen sowohl für den größten Teil der Industrie als auch für die Verbraucher viel zu hoch“, erklärte Präsidentin Ingeborg Neumann.

Textilverband gegen Förderung der Erneuerbaren über die Belastung des Stromverbrauchs
Für viele im internationalen Wettbewerb stehende Textilunternehmen seien die Stromkosten in Deutschland ein riesiger Wettbewerbsnachteil. „Die Art der Förderung Erneuerbarer Energien ist in der Sache falsch und ungerecht, da sie ausschließlich über die Belastung des Stromverbrauchs geht. Wir schlagen deswegen eine kombinierte Finanzierung vor, die u. a. über einen Nachhaltigkeitsfonds funktioniert und die Kosten gerechter verteilen kann“, so Neumann weiter.

t+m: EEG-Umlage wirkt wie eine Abgabe
Erwartungsgemäß sei die Klage der Textilveredlung Drechsel GmbH gegen die Zahlung der EEG-Umlage im Juli vom Bundesgerichtshof in dritter Instanz zurückgewiesen worden. Dies sei die notwendige Voraussetzung für die jetzt eingereichte Verfassungsbeschwerde. Der BGH hatte die Ablehnung damit begründet, dass es sich bei der EEG-Umlage nicht um eine verfassungswidrige Sonderabgabe handle, da die Einnahmen nicht dem Staat zu Gute kämen, sondern den Energieunternehmen.
Genau dies hält die Textil- und Modebranche aber nicht für stichhaltig: Die EEG-Umlage wirke genau wie eine Abgabe, denn ihre Höhe werde gesetzlich festgelegt und die Energieversorger müssten diese Umlage letztlich von ihren Kunden erheben, da sie keine andere Möglichkeit hätten diese Kosten anders zu refinanzieren. Es sei damit zu rechnen, dass das Bundesverfassungsgericht frühestens im Jahr 2015 über die Beschwerde entscheidet.

 
12.08.2014 | Quelle: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. (Gesamtverband textil + mode) | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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