Photovoltaik in der Schweiz: Solarstrom-Eigenverbrauch immer beliebter; bis zu 30 % der Investitionskosten werden gefördert

Betreiber von Photovoltaik-Anlagen in der Schweiz dürfen ihren Solarstrom seit 01.04.2014 auch selbst verbrauchen. Die Eigenverbrauchsregelung gilt selbst dann, wenn der Strom von Dritten verbraucht wird, z. B. von Mietern. Daher ziehe die Nachfrage nach Eigenverbrauch an, berichtet die TRITEC Services AG (Allschwil/Basel) in einer Pressemitteilung.

In der Schweiz erhalten kleine Solarstrom-Anlagen mit einer Nennleistung zwischen 2 und 10 Kilowatt keine kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) mehr, sondern einen einmaligen Zuschuss von bis zu 30 % der Investitionskosten. Allerdings können ihn nur Betreiber in Anspruch nehmen, deren PV-Anlage nach dem 01.01.2013 ans Netz gegangen ist.

Betreiber größerer PV-Anlagen können zwischen Einmalvergütung und KEV wählen
Der Investitionszuschuss gilt auch für Anlagen zwischen 10 und 30 kW. Deren Betreiber sind aber in Zukunft nicht grundsätzlich von der KEV ausgeschlossen, sondern können wählen, ob sie die Einmalvergütung oder die KEV in Anspruch nehmen. Die Investitionsförderung für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2013 in Betrieb gegangen sind, liegt zwischen 850 und 1.200 Schweizer Franken pro Kilowatt Anlagenleistung.
„Das Bewusstsein in der Bevölkerung hat sich geändert, die Menschen wünschen sich saubere Energie und Unabhängigkeit“, sagt Jürg Schaub, Inhaber der Photovoltaik-Installationsfirma Bracher und Schaub AG (Ormalingen). „Viel Überzeugungsarbeit ist bei PV trotz allem notwendig“, so Schaub. „Immer noch besteht die vorherrschende Meinung vieler Hausbesitzer zu Solarstrom: teuer und bringt nicht viel.“
Schaub bietet kostenlose Dachanalysen an, um potenzielle Kunden vom Nutzen der Photovoltaik zu überzeugen. Außerdem übernimmt er die Abwicklung der Beantragung der Einmalvergütung des Bundes für kleine PV-Anlagen.

12.09.2014 | Quelle: TRITEC Services AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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