EEG 3.0: Öko-Institut präsentiert Reformmodell für die Finanzierung der erneuerbaren Energien ab 2017

Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sollen ab 2017 für die Bereitstellung von Leistung eine Prämie erhalten anstatt wie bisher für die erzeugte Kilowattstunde Strom. Auf diese Weise wird vor allem die systemdienliche Erzeugung von erneuerbarem Strom honoriert.

Mit dem neuen Modell soll einerseits ein verlässlicher Zahlungsstrom zur Refinanzierung solcher Anlagen entstehen. Zum anderen werden Anreize gesetzt, diese so auszulegen und zu betreiben, dass sich ein kostengünstigeres Stromsystem auf Basis erneuerbarer Energien herausbildet. Diese und weitere Ideen präsentiert das Öko-Institut in einer aktuellen Studie im Auftrag von Agora Energiewende.
„Kern des im übernächsten Jahr zu beschließenden EEG muss es sein, eine Finanzierungsstruktur der erneuerbaren Energien zu konzipieren, die als konsistentes Element eines umfassenden Strommarktdesigns der Energiewende langfristig Bestand haben kann und so die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien unterstützt“, fordert Dr. Felix Chr. Matthes, Forschungskoordinator Energie- und Klimapolitik beim Öko-Institut.
„Gleichzeitig müssen wir dafür Sorge tragen, dass die Vielfalt der Erzeuger von erneuerbarem Strom erhalten bleibt. Diese hat die Basis für den Ausbau gelegt, und sie wird auch künftig eine wichtige Rolle für den Erfolg der Energiewende spielen.“

Marktprämie wird durch Kapazitätsprämie ersetzt
Im Sinne einer Direktvermarktung sollen die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen die Einnahmen aus der Vermarktung ihres Stroms direkt selbst erhalten. Dies entspricht den heutigen Regelungen.
Die Marktprämie, die bisher auf Basis der erzeugten Strommenge an die Betreiber gezahlt wurde, wird durch eine Kapazitätsprämie ersetzt, die auf Basis der systemdienlich bereitgestellten Leistung der jeweiligen Anlage gezahlt wird.

Investitionsbedarf in Flexibilitätsoptionen geringer
Das hat laut Öko-Institut zwei zentrale Vorteile: Anlagen, die eine gleichmäßigere Einspeisung erreichen, erhalten eine höhere Zahlung. Auf diese Weise kann der Investitionsbedarf in Flexibilitätsoptionen, wie Lastmanagement, Speicher und Netze, für den Ausbau der erneuerbaren Energien verringert werden.
Außerdem soll die Kapazitätszahlung so ausgestaltet werden, dass Anlagenbetreiber bei niedrigen oder negativen Strompreisen ihre Anlagen abregeln können, um beispielsweise Regelleistung anzubieten, ohne die Kapazitätszahlung zu verlieren. Bisher führt die Marktprämie dazu, dass die erneuerbaren Energien in einigen Stunden zu negativen Preisen von bis zu minus 65 Euro je Megawattstunde vermarktet werden – ein Grund für den Anstieg der EEG-Umlage.

Risiko von geringeren Einnahmen sinkt
Diese Veränderungen in der Vergütung der erneuerbaren Energien ändert ihr Risikoprofil: Einerseits erhöht sich das Risiko für die Betreiber, da sie keine gleitende Marktprämie mehr erhalten und damit dem Risiko schwankender Strompreise ausgesetzt werden. Andererseits verringert sich das Risiko von geringeren Einnahmen in Jahren mit weniger Wind- und Sonnenstunden. Deshalb sollten im Sinne einer Risikominimierung die Kapazitätszahlungen auf Basis niedriger Preise an der Strombörse angelegt werden, so das Öko-Institut. Bei einem deutlichen Anstieg könnten zu hohe Erlöse wieder abgeschöpft werden.
Zusätzlich könnten Sonderzahlungen an Betreiber erfolgen. Diese könnten jährlich abnehmend gestaltet werden, um sinkenden Kosten zu entsprechen.

17.10.2014 | Quelle: Öko-Institut e.V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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