Verwirrung um ukrainische Einspeisevergütungen: Photovoltaik-Tarif im März 2015 leicht gesunken

Die ukrainische Energie-Regulierungsbehörde NKREKP regelt die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energiquellen derzeit monatlich neu. Am 27.02.2015 beschloss die Behörde zunächst, die zuvor festgelegten Tarife um 90 % anzuheben, um noch am selben Tag zu verfügen, dass die neue Tarifhöhe für Photovoltaik-Anlagen um 55 %, für alle anderen Anlagen um 50 % gegenüber dem soeben beschlossen Stand gesenkt werden sollen.

Somit lag die Vergütung für Solarstrom im März etwas unter dem Niveau von Februar, bei allen anderen Anlagen leicht darüber, berichtet der Wirtschafts-Informationsdienst nov-ost.info.

Vergütungen im April wieder höher
Am 27. März ließ die Behörde einen weiteren Tarifbeschluss folgen, mit dem der vorherige Beschluss und damit auch der darauf bezogene Änderungsbeschluss außer Kraft gesetzt wurden. Die ab 1. April 2015 in Kraft getretenen Einspeisevergütungen liegen nun um mehr als 50 % über dem im März de facto gültigen Niveau und um knapp 46 % über dem im Februar gültigen Tarif.

Strom aus Photovoltaik-Anlagen wird aktuell mit bis zu 4,66 Euro/MWh vergütet
Für Photovoltaik-Anlagen gelten unterschiedliche Tarife in Abhängigkeit davon, ob sie vor oder nach dem 31. März 2013 in Betrieb gegangen sind. Für Freiflächenanlagen, die vor dem Stichtag fertig wurden, gilt seit Anfang April ein Tarif von 120,118 UAH (4,66 EUR) je MWh, für jüngere Anlagen sind es 87,586 UAH (3,40 EUR).
Für ältere Dachanlagen mit mehr als 100 kW Nennleistung werden 115,113 UAH (4,47 EUR) je MWh gezahlt, für nach dem Stichtag fertig gestellte Anlagen 90,088 UAH (3,50 EUR). Bei Dachanlagen mit weniger als 100 kW liegt der Tarif für die älteren Anlagen bei 110,108 UAH (4,27 EUR) je MWh, bei jüngeren Anlagen beträgt er 92,591 UAH (3,60 EUR).
 
09.04.2015 | Quelle: nov-ost.info | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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