EU ProSun: Chinesische Photovoltaik-Unternehmen betrügen europäischen Zoll; neue Klage gegen chinesisches Dumping eingereicht

Zollumgehungen in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro werfen europäische Unternehmen der chinesischen Solar-Industrie vor. Dabei werden Photovoltaik-Module und Solarzellen zunächst von China in Drittländer verschifft, um von dort in die EU eingeführt zu werden, berichtet die europäische Industrieinitiative EU ProSun.

Als Reaktion darauf liegt der EU-Kommission jetzt eine Anti-Umgehungsklage gegen Importe aus Taiwan und Malaysia vor. Folge könnten Antidumpingzölle auf alle Solar-Importe aus diesen Ländern sein, wenn der Importeur nicht eindeutig nachweisen kann, dass die Produkte dort hergestellt worden sind.
„Bis zu 30 Prozent der chinesischen Solar-Importe werden auf diesem Weg am Zoll vorbeigeführt. Der europäischen Industrie ist damit bereits massiver Schaden zugefügt worden, ganz zu schweigen von den Einnahmeausfällen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten“, sagt Milan Nitzschke, Präsident von EU ProSun und Sprecher des deutschen Unternehmens SolarWorld, das die Klage formal eingereicht hat.

EU ProSun: Mindestpreis für Photovoltaik-Importe wird oft nur auf dem Papier eingehalten
Allerdings sei die Umgehung nicht das einzige Mittel chinesischer Unternehmen, den europäischen Zoll zu betrügen. So hat die EU Ende 2013 mit China einen Mindestpreis für Photovoltaik-Importe vereinbart. Wer sich daran hält, braucht keinen Zoll zu entrichten. Allerdings werde dieser Preis oft nur auf dem Papier eingehalten, kritisiert der Verband. Anschließend würden oft Zahlungen wieder rückerstattet, um so den Mindestpreis zu unterschreiten und Wettbewerber auszustechen.
Die EU-Kommission plant nun, drei der größten chinesischen Hersteller aus der Mindestpreisregelung auszuschließen. Dies würde unmittelbar zu einer Zollpflicht für Einfuhren ihrer Produkte führen.

Risiken für europäische Solarkunden
Für Importeure und jeden europäischen Solarkunden seien mit solchen Machenschaften große Risiken verbunden, betont EU ProSun. Nach Auskunft der internationalen Anwaltskanzlei Rödl & Partner sind im Falle der fehlerhaften Zolldeklaration Zollnachzahlungen, Pfändungen und selbst der Zugriff auf bereits installierte PV-Module denkbar. Rödl & Partner hat im Auftrag von EU ProSun eine Checkliste erarbeitet, nach der europäische Solarkunden Angebote bewerten und Risiken minimieren können: www.prosun.org.
Die Zollmaßnahmen der EU gegen gedumpte Solar-Importe aus China gelten zunächst bis Ende des Jahres. Wie die Kommission kürzlich mitteilte, könnten diese aber verlängert werden. EU ProSun hat jetzt angekündigt, eine entsprechende Verlängerung fristgerecht zu beantragen.
„Dumping schadet allen, der Industrie, die Verluste macht, und den Kunden, die am Ende nur noch subventionierte Billigware angeboten bekommen statt Produktvielfalt und Qualität“, so Nitzschke. „Die USA haben vorgemacht, wie man effektiv gegen Dumping vorgeht. Dort wurden erst Anfang des Jahres neue Antidumpingmaßnahmen ergriffen. Und der Solarmarkt in Amerika boomt, bei der Zahl der Neuinstallationen von Solarstromanlagen haben die USA Europa inzwischen überholt.“

29.04.2015 | Quelle: EU ProSun | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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