Solar-Fabrik kann Insolvenzverfahren wieder in Eigenverwaltung durchführen
Amtsgericht folgt Argumentation von Gläubigerausschuss und Vorstand
Für das am 01.05.2015 eröffnete Verfahren wurde zunächst die Eigenverwaltung abgelehnt, obwohl das vorläufige Verfahren bereits in Eigenverwaltung stattfand und auch das Insolvenzeröffnungsgutachten die weitere Eigenverwaltung vorschlug.
Mit der Entscheidung folgt das Amtsgericht der Argumentation von Gläubigerausschuss und Vorstand, wonach die Eigenverwaltung die besten Chancen hat, eine Weiterführung des Photovoltaik-Unternehmens zu erreichen.
13.05.2015 | Quelle: Solar-Fabrik AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH