Windkraft-Abstandsregel 10H in Bayern wird gestutzt

<strong>Solarthemen 453.</strong> Bayerns Abstandsregel für Windkraftwerke namens „10H“ bröckelt: Kürz­lich strich der Bayerische Landtag eine Übergangsfrist. Im Herbst 2014 beschloss die CSU-Mehrheit im Landtag: Ein neues Windrad muss einen Abstand zur Wohnbebauung einhalten, der der zehnfachen Bauhöhe entspricht, also rund 2000 Meter. Für Maschinen, deren vollständige Bauanträge vor dem 4. Februar 2014 eingereicht worden waren, sollte im Genehmigungsverfahren eine Übergangsfrist bis Ende 2015 gelten. Doch seit 1. August ist diese Befristung aufgehoben:

Auch über das Jahresende hinaus dürfen Altanträge abgearbeitet und die Windräder mit weniger als 10H-Abstand errichtet werden. Denn am 16. Juli 2015 entschied der Landtag einstimmig und geräuschlos: „Das Wort ,Außerkrafttreten‘ wird gestrichen“. Erwin Huber, CSU-Wirtschaftssprecher im Landtag erklärt gegenüber den Solarthemen, „dass nicht alle Genehmigungen mit Ende des Jahres abgeschlossen sind. Wir wollten so den Vertrauensschutz der Investoren wieder herstellen.“ Laut Raimund Kamm, Landesvorsitzender des Bundesverbandes Windenergie, wurden so „nur maximal 20 Verfahren gerettet, bei denen Gerichtsprozesse oder Genehmigungsverfahren der Behörden noch nicht abgeschlossen sind“. Doch die „Klagegemeinschaft Pro Windkraft“ – sie prozessiert gegen den Freistaat wegen der 10H-Regel – sieht das als ersten Schritt zur Gesetzesrücknahme: „CSU und Staatsregierung bekommen langsam kalte Füße“, meinen die Windbefürworter. Schon im Frühjahr veröffentlichte die Staatsregierung eine Handreichung, die Gemeinden zum Aufstellen von Bebauungsplänen animiert, um die 10H-Regelung nicht anwenden zu müssen. Text: Heinz Wraneschitz

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