Mindestpreise für China-Module auf Prüfstand

Solarthemen 455. Weiterhin gibt es in der Solarbranche große Meinungsunterschiede zum Thema des Dumpings durch chinesische Solarproduzenten. Bald muss die EU-Kommission entscheiden, ob sie die bestehende Mindespreisregelung beim Import von Modulen beihehalten wird.

Am Montag lief die Frist ab, bis zu der europäische Hersteller bei der Kommission beantragen konnten, den Fortbestand der Maßnahmen zu überprüfen. Milan Nitschke, Präsident des Firmenbündnisses EU ProSun, das sich weiterhin für Anti-Dumping-Maßnahmen ausspricht, geht davon aus, dass die EU-Kommission das Prüfverfahren eröffnen wird. So lange dies dauert, würde die Mindestpreisregelung bestehen bleiben. Mitglied bei ProSun sind vor allem Hersteller; neben SolarWorld sind dies unter anderem Heckert, Kioto, Energetica, Brandoni und Solsonica. Derzeit sammelt ProSun allerdings auch Installateure, die ebenfalls Maßnahmen gegen aus Sicht von ProSun unfaire Dumpingpreise befürworten. Kontrahenten von ProSun sind insbesondere Unternehmen, die im Bereich größerer Solarprojekte tätig sind. So hat sich vor kurzem die „Solar Alliance for Europe“ (SAFE) zusammengefunden. Dies ist ein lockerer Zusammschluss von sechs Unternehmen:BayWa r.e. GmbH, EnBW AG, GP Joule GmbH, IBC Solar AG, MVV Energie AG und Solarpraxis AG. SAFE will ein Gegengewicht zu ProSun bilden. Die sechs Unternehmen haben die Kommunikations- und Lobby-Agentur energo mit den administrativen Aufgaben von SAFE betraut. Sprecher der Initiative ist Holger Krawinkel von der MVV. Gegenüber den Solarthemen erklärt er, Ziel sei es, auf die Bundesregierung einzuwirken, damit diese sich für eine Einstellung der Handelsbeschränkunen stark macht. SAFEsieht in diesen Beschränkungen einen wichtigen Grund für den lahmenden Solarmarkt in Europa. „Viele potenzielle Investoren warten auf Preissenkungen und halten sich zurück“, sagt Krawinkel. Diese Verunsicherung müsse beendet werden. Dann würden bei einem freien Import aus China die Preise deutlich nach unten gehen. Diese Ansicht teilt eine Reihe von weiteren Unternehmen und Verbänden, die bereits im Juli eine „Erklärung für einen Solarmarkt ohne Handelsbarrieren“ unterschrieben haben. Nitzschke dagegen sieht keinen Zusammenhang zwischen Handelsbarrieren und der Flaute im EU-PV-Markt. Als Gegenbeweis führt er die USA an. Auch dort gälten strenge Antidumpingmaßnahmen gegen chinesische Solarimporte. Doch entwickele sich der US-Markt positiv. Bald wird klar sein, ob die EU-Kommission das Prüfverfahren eröffnet. Die Bundesregierung hat am 26. August in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der bündnisgrünen Bundestagsfraktion bereits erklärt, die Antidumpingmaßnahmen seien von der EU-Kommission begründet erlassen worden. Es liege nun bei der europäischen Solarindustrie, einen Antrag auf Überprüfung zu stellen. Werde dieser ausreichend belegt, müsse die Prüfung gestartet werden. Darauf habe die Industrie einen Rechtsanspruch. Beratungen über Importzölle würden erst anstehen, so die Regierung, wenn die Überprüfung abgeschlossen sei. Dieses Verfahren dauert 15 Monate und so lange würden Mindestimportpreise und Strafzölle fortbestehen. Text: Andreas Witt

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