Förderung für Kommunen verbessert

Solarthemen 457.Die neue Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen gilt seit dem 1. Oktober. Erstmals erhalten finanzschwache Kommunen höhere Fördersätze.

Für die nächste Runde der seit 2008 laufenden Förderung können ab sofort und zunächst bis zum 31. März 2016 Anträge gestellt werden. Das Ministerium reagierte damit auf die Kritik aus Kommunen, dass der bislang dreimonatige Zeitraum, in dem jährlich Anträge gestellt werden konnten, zu kurz sei. Nun hat das Ministerium nicht nur den aktuellen Antragszeitraum auf Oktober vorgezogen, sondern führt für die Zukunft ein zweites Antragsfenster ein. Ab 2016 können Anträge jeweils in den Monaten Januar bis März und Juli bis September gestellt werden. Zuschüsse für das Klimaschutzmanagement so­wie Energiesparmodelle in Schulen und Kitas können sogar ganzjährig beantragt werden. Städte und Gemeinden, die eine aktuelle finanzielle Schwäche nachweisen können, erhalten gemäß der neuen Richtlinie auf Antrag höhere Förderquoten: Für Einstiegsberatungen, Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzteilkonzepte steigt die Förderung um bis zu 40 Prozent. Für Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sport- und Schwimmhallen gibt es für klamme Kommunen 30 Prozent mehr, und für sonstige investive Klimaschutzmaßnahmen wird die Förderquote um 25 Prozent erhöht. Antragsstelle ist wie bislang der Projektträger Jülich. Beratung leistet im Auftrag des Bundesumweltministeriums das Service- und Kompetenzzentrum kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik (DIfU). Seit 2008 hat die Bundesregierung über die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutz-Initiative (NKI) 7000 Vorhaben gefördert. 2014 betrug das Fördervolumen 60 Millionen Euro und alle bewilligungsfähigen Anträge wurden gefördert. Text:Guido Bröer

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