Direktvermarktung von Solarstrom aus Photovoltaik-Anlagen ab 100 kWp seit 1.1. Pflicht

Investoren, die ab Januar 2016 eine neue Photovoltaik-Anlage mit mehr als 100 Kilowatt Leistung errichten wollen, müssen den Solarstrom direkt vermarkten und ihre Anlage für die Fernsteuerbarkeit ausrüsten, berichtet die greentech GmbH und Cie. KG (Hamburg)

Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2014 wurde die Direktvermarktung bereits für neue Anlagen ab 500 kWp verpflichtend – für 2016 schreibt das EEG nun eine Untergrenze von 100 kWp für Neuanlagen vor.
Folglich müssten sich immer mehr Investoren als Produzenten erneuerbarer Energien selbst um die Vermarktung des Stroms kümmern. Vor dem Bau der Photovoltaik-Anlage gelte es zu klären: wer der passende Direktvermarkter ist und die Fernsteuerbarkeit der PV-Anlage umsetzt, betont greentech. Auch auf Sicherheitsauflagen und Kosten sei zu achten.
Da es für die Solarstrom-Direktvermarktung keine zusätzliche Vergütung mehr gibt und für die Fernsteuerbarkeit kleinerer Photovoltaik-Anlagen verhältnismäßig hohe Kosten anfallen, gelte es, ein ideales Gesamtkonzept zu erarbeiten und somit auch langfristig die Betriebskosten zu minimieren.
greentech helfe PV-Investoren dabei, die Umsetzung und den Nutzen der Direktvermarktung besser zu verstehen, die Anforderung des EEG vollständig zu berücksichtigen und vertragliche sowie sicherheitsrelevante Aspekte genauestens zu prüfen. Greentech agiere als unabhängiger Solar-Dienstleister ausschließlich im Interesse der Investoren, mit dem Ziel, in der Direktvermarktung und Fernsteuerbarkeit die passenden Anbieter zu identifizieren und den Gesamtprozess bis zur erfolgreichen Umsetzung zu begleiten.
 
05.01.2016 | Quelle: greentech GmbH und Cie. KG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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