NRW-Förderung wieder eröffnet

Solarthemen 465. Seit dem 4. Februar können wieder Anträge für das Förderprogramm progres.nrw ge­stellt werden.

Die neue Richtlinie ist auf zwei Jahre angelegt. Der Zeitraum zur Antragsstellung reicht jährlich vom 4. Februar bis zum 1. Dezember. Anträge sind generell vor Baubeginn zu stellen. Gegenüber der letztjährigen Richtlinie hat sich an den einzelnen Fördermöglichkeiten und der Höhe der Förderung wenig geändert. Die Förderungen können im Rahmen der üblichen Beihilfegrenzen der EU mit anderen Förderprogrammen, zum Beispiel dem Marktanreizprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kombiniert werden. So werden in Nordrhein-Westfalen in Kombination mit BAFA-Zuschüssen teilweise hohe Förderquoten erreicht. Für Solarkollektoranlagen kann die BAFA-Förderung beispielsweise um 90 Euro pro Quadratmeter aufgestockt werden. Für Pelletskessel gibt es zusätzlich 2500 Euro, sofern sie jeweils mit einer Solarthermieanlage kombiniert werden. 1400 Euro Zuschlag sind für Hackschnitzel- und Scheitholzkessel unter der gleichen Bedingung möglich. Besondere Speicher, wie Eis- und andere Latentwärmespeicher oder Biogasspeicher, werden mit bis zu 25 Prozent gefördert. Wärmenetze sind je nach Innovationsgrad mit 15 bis 25 Prozent förderbar. Neben zahlreichen weiteren Förderoptionen bezuschusst Nordrhein-Westfalen über das Progres-Programm auch Passiv- und 3-Liter Häuser sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Text: Guido Bröer

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