Photovoltaik in Österreich: Förderungen des Klimafonds starten heute
Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte PV-Anlagen. Wie im Vorjahr sind neben Einzelanlagen auch Gemeinschaftsanlagen förderfähig, welche von mindestens zwei Wohn- oder Geschäftseinheiten genutzt werden.
Antragstellung erst nach Umsetzung der Maßnahme möglich
Einreichen können natürliche sowie juristische Personen. Eine Antragstellung ist erst nach Umsetzung der Maßnahme möglich, betont der Klima- und Energiefonds.
Pro Standort kann nur für eine Photovoltaik-Anlage eine Förderung beantragt werden. Für Gemeinschaftsanlagen gelten besondere Bedingungen.
Pro Antrag werden maximal 5 kW gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskosten-Zuschusses ausgezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 275 Euro/kW, für gebäudeintegrierte Anlagen 375 Euro/kW.
Registrierung erfolgt ausschließlich online
Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das geplante Projekt erforderlich. Diese erfolgt ausschließlich online und kann ab sofort durchgeführt werden: Zur Registrierung
Nach erfolgter Registrierung sind die Fördermittel automatisch reserviert. Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über eine Online-Plattform gestellt werden. Der Zugangslink zur Online-Plattform wird in der Bestätigungs-E-Mail der Registrierung übermittelt. Ist die Anlage bereits errichtet und sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, können Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.
Auszahlung nach Genehmigung des Projekts
Nach positiver Prüfung und Genehmigung des Projekts erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung.
Weitere Informationen: www.klimafonds.gv.at/
23.02.2016 | Quelle: Klima- und Energiefonds Österreich | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH
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