Selbstversorgung unerwünscht
Dass Raimund Würz seit fünf Jahren für seinen 160-Mitarbeiter-Betrieb im Westerwald den Strom zum Großteil mit einem 2,3-Megawatt-Windkraftwerk erzeugt, ist deutschlandweit eine Rarität. Und wenn es nach den Plänen der Bundesregierung geht, dann wird dieses Geschäftsmodell in Zukunft noch seltener. Denn eine Anlage wie die von Würz fiele unter die Ausschreibungspflicht, die die Bundesregierung ab 2017 einführen will. Eigenverbrauch wäre dann nicht zulässig. Alles oder nichts Weiterhin möglich bliebe nach den Regierungsplänen ein Modell wie das von BMW in Leipzig, wo auf dem Werksgelände des Autoherstellers seit drei Jahren vier 2,5-Megawatt-Windräder für dessen Stromversorgung laufen. Was ist der Unterschied zwischen dem Mittelständler Würz und dem Großkonzern BMW? – Letzterer lässt die Anlagen von einem Contractor betreiben und nutzt den gesamten von den Windturbinen erzeugten Strom selbst, während Würz überschüssigen Strom abgibt und gefördert bekommt.
Genau dies soll der neu eingeführte Paragraph 27a im – noch nicht von der Bundesregierung veröffentlichten – EEG-Entwurf verhindern. Unter der Überschrift „Zahlungsanspruch und Eigenversorgung“ heißt es dort: „Die Betreiber von Anlagen, für die der anzulegende Wert durch Ausschreibungen bestimmt worden ist, müssen in dem gesamten Zeitraum, in dem sie Zahlungen nach diesem Gesetz in Anspruch nehmen, den in ihrer Anlage erzeugten Strom in ein Netz einspeisen (…)“ Für die Windbranche ist Eigenverbrauch zwar heute kein wirklich großes Thema, denn prozentual spielt er hauptsächlich bei Kleinwindanlagen eine Rolle. Und bis zu einer Größe von 1 MW sollen Windräder ebenso wie Photovoltaik- und andere Erneuerbare-Energien-Anlagen von der Ausschreibungspflicht befreit bleiben. Dennoch ist es den Windmüllern ein Ärgernis, das interessante Geschäftsmodelle mit Eigenverbrauchsanteil ausgeschlossen werden sollen. „Der Paragraph 27a des EEG-Entwurfs 2016 sollte daher wieder gestrichen werden“, sagt Wolfram Axthelm, Pressesprecher des Bundesverbandes Windenergie (BWE). Unheilvolle Kopplung Das ist schon deshalb ein Thema, weil die 1-MW-Ausschreibungsgrenze, die vor allem für die Photovoltaikbranche existenziell ist, unter Ausschreibungsfreunden in der Politik keineswegs als in Stein gemeißelt gilt. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) macht sich seit Monaten dafür stark, PV-Anlagen bereits ab 10 kW und Windräder ab 50 kW „unter Ausschluss des Selbstverbraucherprivilegs“ in die Ausschreibungen einzubeziehen. Und mit der Ausschreibungsgrenze fiele womöglich auch die Eigenverbrauchsoption. Text: Guido Bröer