Gebäudesanierung 2016: Anforderungen und Förderung gestiegen
Eine weitere Änderung ist am 01.04.2016 hinzugekommen: Die Förderung für neue Heizungs- und Lüftungsanlagen hat sich deutlich erhöht.
„Die neuen Bestimmungen tragen dazu bei, dass sowieso sinnvolle Maßnahmen noch wirtschaftlicher werden“, erklärt Petra Hegen von Zukunft Altbau, dem vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Informationsprogramm rund um die energetische Sanierung.
Gebäudeenergieberater zeigen Sanierungslösungen; Zuschuss von der BAFA
In Deutschland verbrauchen nicht sanierte Wohnhäuser 150 bis 250 Kilowattstunden Endenergie pro Quadratmeter und Jahr. Das ist drei- bis viermal so viel, wie es guter ökologischer Standard wäre. Gebäudeenergieberater können hier sinnvolle Sanierungslösungen aufzeigen.
Die Dienstleistung qualifizierter Energieberater wird vom Staat seit letztem Jahr finanziell deutlich stärker gefördert. Für eine Vor-Ort-Beratung in Ein- oder Zweifamilienhäusern gibt es jetzt von der BAFA bis zu 800 Euro Zuschuss und damit 400 Euro mehr als vorher. Für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten sind künftig 600 Euro mehr vorgesehen, insgesamt maximal 1.100 Euro.
KfW-Förderung für Heizungstausch
Eine weitere Verbesserung der Sanierungsförderung ist am 1. April in Kraft getreten: Hauseigentümer, die ihre Heizung austauschen oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen, erhalten eine zusätzliche Förderung von der KfW. Wer die energetische Sanierung der Haustechnik aus eigenen Mitteln finanziert, bekommt einen Investitionszuschuss von 15 Prozent, jedoch maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit. Bei der Kreditvariante gibt es einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent. Das sind bis zu 6.250 Euro, die nicht mehr zurückgezahlt werden müssen.
Die KfW fördert die neuen Maßnahmenpakete für Heizungs- und Lüftungsanlagen nur, wenn sie mit weiteren förderfähigen Sanierungsmaßnahmen kombiniert werden. Bei einem Heizungstausch müssen Hauseigentümer zusätzlich die Einstellung der gesamten Heizungsanlage optimieren lassen. Wer sich für eine neue Lüftungsanlage entscheidet, muss gleichzeitig eine förderfähige energetische Maßnahme an der Gebäudehülle durchführen lassen, etwa die Dämmung der Fassade.
Gute Beratung ist sinnvoll
Wie die finanzielle Förderung am besten eingesetzt werden kann und was am Gebäude gemacht werden sollte, wissen qualifizierte Gebäudeenergieberater. „Die unabhängigen Fachleute analysieren das Haus vom Keller bis zum Dach und erstellen beispielsweise einen umfassenden Sanierungsfahrplan“, erklärt Petra Hegen.
Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau (08000 12 33 33) oder unter www.zukunftaltbau.de.
15.05.2016 | Quelle: Zukunft Altbau | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH