Länder können Flächenkulisse erweitern

Solarthemen 476. Für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist es künftig Sache der Länder, die mögliche Flächenkulisse auf so genannte benachteiligte Gebiete auszuweiten.

Durften bislang in den Pilotausschreibungen bundesweit nur bis zu 10 Gebote bezuschlagt werden, die in solchen Gebieten außerhalb der üblichen Flächenkulisse lagen, so entfällt diese Grenze nunmehr, sofern das jeweilige Bundesland per Verordnung grünes Licht gibt. Von Seiten des Bundes können jetzt sogar Grünlandflächen auf minderwertigen Böden zu Solarparks werden, wenn es eine Verordnung des jeweiligen Landes erlaubt.

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