Photovoltaik-Anlagenüberwachung: TÜV NORD informiert über die Nutzung von Drohnen

Zur Überprüfung von Photovoltaik-Anlagen werden immer häufiger Drohnen eingesetzt. Die rechtliche Situation ist allerdings unübersichtlich: Es mangelt an klaren Regularien – vom Erwerb eines Befähigungsnachweises bis hin zur Erteilung einer Aufstiegserlaubnis.

Die fehlende Gesetzesgrundlage öffne dubiosen Anbietern die Türen, warnt der TÜV NORD (Hamburg). Christian Kaiser, Referent der TÜV NORD Akademie, informiert über die wichtigsten Voraussetzungen bei der gewerblichen Nutzung von Drohnen.

Unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern
Er weist darauf hin, dass die Handhabung in den Bundesländern sehr unterschiedlich sein könne. „Was fehlt, ist eine einheitliche Regelung. Es muss festgelegt werden, welche Befähigungsnachweise allgemein anerkannt werden und welche Anforderungen der Besitzer erfüllen muss“, sagt Kaiser. „Momentan können sich Nutzer irgendwo ein Zertifikat oder einen Nachweis ausstellen lassen, und ein Sachbearbeiter entscheidet, ob er das akzeptiert oder nicht. Das ist sehr willkürlich.“
Die Diskussionen darüber, wer wie wo was steuern darf, seien groß. „Um so wichtiger ist es, dass hier Licht ins Dunkel gebracht wird“, fordert Kaiser.

Dies sind derzeit die wichtigsten Voraussetzungen für gewerbliche Flüge:
• Erwerb der Allgemeinen Aufstiegserlaubnis (AE): Diese ist notwendig, um eine Drohne gewerblich starten zu lassen. Sie muss pro Bundesland in der jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragt werden. Für den Antrag muss ein Befähigungsnachweis oder ein Zertifikat über die Steuerung einer Drohne vorgelegt werden, um zu bestätigen, dass eine bestimmte Person im Unternehmen die Drohne steuern darf.
• Anmelden von Flügen: Gewerbliche Drohnenflüge müssen bei der Polizei oder den jeweiligen Ordnungsämtern angemeldet werden – und zwar jeder einzelne Flug. Gewöhnlich reicht eine E-Mail, in der das Unternehmen über die geplante Flugtätigkeit informiert. Zudem ist eine Starterlaubnis vom Grundstückbesitzer notwendig, wenn die Drohne auf Privatgrund landet oder von dort abhebt.
• Abschließen einer Versicherung: Wer eine Drohne fliegen lassen will, muss diese im Vorfeld versichern lassen und benötigt eine Haftpflichtversicherung nach Luftfahrtgesetz. Diese ist bei vielen großen Versicherungen, bei Maklern, aber auch bei Modellflugverbänden erhältlich und sichert den Betreiber im Schadenfall ab – sofern nicht grob fahrlässig gehandelt wurde.
• Sichtflug einhalten: Das Prinzip des Sichtflugs ist vom Betreiber unbedingt einzuhalten. Wer eine Drohne steuert, muss diese permanent im Auge behalten, um frühzeitig Gefahren zu erkennen und zu vermeiden. Nur so kann im Ernstfall reagiert werden, wenn sich eine Drohne, zum Beispiel durch Manipulation, auf Abwegen befindet. Zudem dürfen Drohnen nicht höher als 100 Meter fliegen und das auch nur zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang.
Über aktuelle Rechtslagen, Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung von Drohnen und aktuelle Praxisbeispiele informiert auch die Fachtagung „Industrielle Drohnen-Einsätze“ am 09.11.2016 in Hamburg.
Weitere Informationen unter www.tuev-nord.de/tk-drohne

05.08.2016 | Quelle: TÜV NORD GROUP | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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