Eigener Zähler für PV-Betreiber vor dem Aus

Solarthemen 477. Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende kommt auch das neue Messsellenbetriebsgesetz. Es wird Inkrafttreten, sobald es im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Damit dürfen Betreiber von PV-Anlagen ab 7 kW keine eigenen Zähler mehr betreiben.

Die Clearingstelle EEG hat allerdings mit einigen Verbänden, darunter dem BDEW, eine Handlungsempfehlung formuliert, die es Netz- und Anlagenbetreibern ermöglichen kann, zunächst einmal abzwarten. Hat vor Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) der Anlagenbetreiber oder ein Dritter den Zähler betrieben, so kann von einer „konkludenten Weiterführung“ des Messbetriebs ausgegangen werden. Es wird allerdings sowohl Netz- als auch Anlagenbetreibern empfohlen, sich miteinander zu verständigen. Mit dem MsbG dürfen Anlagenbetreiber künftig keine eigenen Zähler nutzen. Sie müssen das allerdings nicht dem Netzbetreiber überlassen, sondern können auch einen Dritten beauftragen. Der Bund der Energieverbraucher (BdE) hat dafür bereits Vorverträge mit Dienstleistern geschlossen, die für einen günstigen Preis den Betrieb des Zählers übernehmen würden, sagt BdE-Vorsitzender Aribert Peters Text: Andreas Witt

Beliebte Artikel

Schließen