Ladesäulenverordnung soll geändert werden

Solarthemen 477. Die im März 2016 in Kraft getretene Ladesäulenverordnung soll geändert bzw. er­gänzt werden, um auch die Anforde­run­gen an Abrechnungssysteme zu regeln.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat dafür im Rahmen einer Anhörung am 5. August einen Entwurf zur Diskussion gestellt. Nach Angabe des BMWi soll die Verordnung noch2016 in Kraft treten. Bislang werden nur die technischen Mindestanforderungen, insbesondere der Stecker Typ 2, in der Verordnung definiert. Es gibt aber keine Vorgaben, wie den Nutzern der Ladesäulen das Bezahlen vereinfacht wird. Die geänderte Verordnung soll nun vorschreiben, dass jedem Nutzer bei Ladepunkten mit einer Ladeleistung von mehr als 3,7 kW das punktuelle Stromladen ermöglicht wird. Dies soll entweder kostenlos, mit Bargeld, einem gängigen Kartensystem, per – kostenloser – App und/oder einem webbasierten Zahlsystem erfolgen. Für bestehende Ladesäulen und solche, die bis zu sechs Monate nach Inkrafttreten der geänderten Verordnung errichtet werden, soll es Bestandsschutz geben, d.h. sie werden die Anforderungen noch nicht erfüllen müssen. Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, begrüßte den Entwurf. Er regt lediglich an, einige Begrifflichkeiten klarer zu definieren. Text: Andreas Witt

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