WindEnergieDividende in Hessen

Solarthemen 478.Jetzt werden auch in Hessen Kommunen an den Pachteinnahmen für Windkraftanlagen beteiligt, die in landeseigenen Wäldern errichtet werden.

Laut der am 1. August veröffentlichten Richtlinie können sowohl die Gemeinden von Pachteinnahmen profitieren, deren Gemeindefläche direkt betroffen ist, als auch Gemeinden, die sich 1 bzw. 2 Kilometer von der Windkraftanlage entfernt befinden. Diese Regelung gilt nur für die landeseigenen Staatsforste. Es werden 20 Prozent des wirtschaftlichen Ertrages aus den Pachteinnahmen ausgeschüttet; dabei ist nicht der individuelle, auf Gemeindegebiet stehende Windpark maßgeblich, sondern die durchschnittlichen Pachteinnahmen aller Windparks in landeseigenen Wäldern. Die Gemeinden müssen die Beteiligung beantragen – und dies jedes Jahr aufs Neue bis spätestens zum 30. September. Stellen mehrere Gemeinden einen Antrag für einen Windpark, so wird die Pachtbeteiligung geteilt. In Rheinland-Pfalz wurde eine ähnliche Regelung bereits im Jahr 2011 beschlossen. Erste Pachtbeteiligungen vereinbarte das Land mit Kommunen 2012. Einzelne Kommunen erhalten 20 Prozent der Pachteinnahmen, Solargemeinschaften der Kommunen 30 Prozent. Text: Andreas Witt

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