Grüner-Strom-Label passt Fördersystem für Energiewende-Projekte an

Zum 01.01.2017 hat das von Umweltverbänden getragene Ökostrom-Gütesiegel „Grüner Strom“ den Mindestförderbetrag für Privatkunden auf 0,5 Cent reduziert und mit 0,1 Cent eine neue Förderkomponente für Großkunden eingeführt.

Damit will der Grüner Strom Label e.V. (GSL, Bonn) ein wichtiges Kapitel in seinem Zukunftsprozess „Naturverträgliche Energiewende“ abschließen und auf die aktuellen Marktgegebenheiten reagieren.
Das Label garantiert pro zertifizierter Kilowattstunde Ökostrom feste Förderbeträge, die in Erneuerbare-Energien-Anlagen wie Photovoltaik- oder Windkraftwerke investiert werden.
„Das Grüner Strom-Label ist das einzige Ökostrom-Gütesiegel bundesweit, das an geförderte Erneuerbare-Energien-Anlagen naturschutzfachliche Anforderungen stellt, die über das gesetzliche Maß hinausgehen“, erklärt Rosa Hemmers, Vorsitzende des Grüner Strom Label e.V. „Nur durch substanzielle und fest definierte Mindestförderbeträge je verbrauchter Kilowattstunde Ökostrom lässt sich der naturverträgliche Ausbau erneuerbarer Energien durch ein Ökostrom-Label forcieren und nachweisen.“

Grüner Strom-Label als Schnittstelle zwischen Umweltverbänden und Energiewirtschaft
Deshalb haben der GSL und seine Trägerverbände, unter anderem BUND, NABU, Deutscher Naturschutz-Ring und EUROSOLAR, bereits 2014 das Projekt „Naturverträgliche Energiewende“ ins Leben gerufen. Ziel dieses Zukunftsprozesses ist die Transformation des Energiesektors hin zu einer ökologisch wie auch ökonomisch nachhaltigen Energieversorgung. Das Grüner Strom-Label dient dabei als Schnittstelle zwischen Umweltverbänden und Energiewirtschaft.
In der ersten Projektphase wurde ein Stakeholder-Prozess initiiert, an dem sich 24 Umwelt- und Verbraucherverbände, Energieanbieter sowie Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft beteiligten. Resultat war der 2015 in Kraft getretene neue Kriterienkatalog für das Grüner Strom-Label, in dem die Umweltanforderungen an neue Ökokraftwerke präzisiert und teils verschärft wurden.

Großkunden können jetzt Ökostrom-Produkte konzipieren
In einem nächsten Schritt erfolgt jetzt die Anpassung der Förderbeträge. Damit soll es Energieanbietern ermöglicht werden, im Privatkunden- und Großkundensegment neue Ökostromprodukte aufzusetzen. Für Kunden, die pro Jahr weniger als 10.000 Kilowattstunden Strom verbrauchen, wird der Mindestförderbetrag von 1,0 auf 0,5 Cent je Kilowattstunde reduziert. Für preissensible Großkunden mit einem Jahresverbrauch ab drei Millionen Kilowattstunden könnten nun Ökostromprodukte mit einem Förderbetrag von 0,1 Cent je Kilowattstunde konzipiert werden, betont der Verein.
„Gerade den Haushalten und Kleinbetrieben wird die EEG-Umlage zugunsten der Großindustrie einseitig aufgebürdet, obwohl die Volkswirtschaft und der Klimaschutz insgesamt profitieren. Deshalb wollen wir es den Energieanbietern ermöglichen, für ihre Angebote an hochwertigem Ökostrom eine breitere Kundenbasis zu finden“, erläutert GSL-Vorstandsmitglied Dr. Werner Neumann. „Durch ihren Strombezug können nun auch Mittelstand und Industrie sowie öffentliche Verwaltungen naturverträgliche Energiewende-Projekte nachweislich fördern, anstelle von Schein-Ökostrom, der außer für das eigene Marketing keinen Zusatznutzen bringt.“
Der aktuelle Kriterienkatalog des Grüner Strom-Labels kann hier nachgelesen werden: www.gruenerstromlabel.de/gruener-strom/unabhaengige-zertifizierung/

01.02.2017 | Quelle:  Grüner Strom Label e.V.| solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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