BDEW unterstützt Forderung nach Steuerfinanzierung

SolarthemenPlus. Bereits vor einigen Monaten hat der Bundesverband Erneuerbare Energien gefordert, einzelne Sonderbestandteile des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – vor allem die Privilegierung von Unternehmen – nicht über die EEG-Umlage, sondern über den Steuerhaushalt zu finan­zieren. Dieses Ziel wird nun auch vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verfolgt.

Im EEG werden derzeit für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch Ausnahmen gemacht. Sie müssen die EEG-Umlage nicht in voller Höhe bezahlen. Ausgeglichen wird dies durch die Verbraucher, die nicht in gleicher Weise vom Gesetzgeber bevorzugt werden. Der BDEW erklärt: „Eine Steuerfinanzierung der besonderen Ausgleichsregelung würde sich mindernd auf den Strompreis für nicht privilegierte Letztverbraucher (etwa 1,7 ct/kWh) auswirken und damit positive wirtschaftliche Anreize setzen. Zugleich würde eine Steuerfinanzierung der besonderen Ausgleichsregelung eine Verteilung der Lasten nach wirtschaftlichem Potential erlauben und damit zu einer Entlastung wirtschaftlich schwacher Haushalte führen.“ Text: Andreas Witt

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