Neue Förderstrategie für Wärme

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Solarthemen 491. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat Ende vergangener Wo­che eine neue Förderstrategie für den Wärmesektor vorgestellt. Bis Ende 2019 sollen die Förderungen für Effizienzmaßnahmen und Wär­me aus erneuerbaren Energien wesentlich umstrukturiert werden. „Zum Leitbild gehört vor allem eine übersichtliche, unbürokratische und zielgruppenfreundliche Förderung“, formuliert das Ministerium ein Ziel des Projektes. Und einiges, was in diese Richtung gehen soll, lässt sich bereits recht konkret auch aus der Broschüre herauslesen, mit der das BMWi die neue Strategie vorstellt. One-Stop-Shop So sollen grundsätzlich die Förderbereiche Effizienz und Erneuerbare Wärme in gemeinsamenen Programmen zusammengefasst werden. Die bisherige Trennung zwischen KfW- und BAFA-Förderungen soll für…

Der Leiter der Unterabteilung Wärme und Effizienz in Gebäuden, Frank Heidrich, hat dabei auch die Beraterszene im Blick. Gegenüber den Solarthemen sagte Heidrich: „Wir betrachten es nicht einfach nur als unseren politischen Auftrag, KfW- und BAFA-Förderungen zusammenzuführen, sondern es soll auch gemeinsam kommunizierbar sein.“ Daher werde das Nebeneinander von Pauschalförderungen, ertragsabhängigen Förderungen und anteiligen Förderungen beendet, das vor allem den BAFA-Teil des Marktanreizprogramms heute unübersichtlich mache. Im Strategiepapier legt sich das Ministerium dazu fest: „Die Förderung wird durchgängig nach einem prozentualen Anteil an den Investitionskosten (keine Festbetragsförderung) bemessen.“ Am Beispiel von Solarkollektoren erläutert Heidrich, mit einer prozentualen Förderung könne man davon ausgehen, dass einfache Solarkollektoren mit geringem Klimaschutzfaktor eine geringere Förderung bekämen als leistungsfähigere, die in der Regel auch teurer seien. Mit der Festlegung auf die prozentuale Variante zieht das Ministerium zugleich einen Schlussstrich unter die in vergangenen Jahren innerhalb der Branche offen ausgetragene Kontroverse „Festbetragszuschuss versus ertragsabhängige Kollektorförderung“. Ende der Fossilförderung? Einen weiteren Schluss­strich möchte das Ministerium unter die Förderung rein fossiler Heizungssysteme im Rahmen der KfW-Einzelmaßnahmen ziehen. Ministerin Brigitte Zypries hatte dies bereits angekündigt, und ihr Abteilungsleiter Thorsten Herdan hatte mehrfach – unter anderem auf der ISH – die Position des Hauses bekräftigt, dass ein fossiler Brennwertkessel, der europaweit inzwischen quasi Minimalstandard sei, nicht mehr gefördert werden solle. Die Änderung ist aber wohl erst 2019 zu erwarten. Allerdings sollen so genannte Hybridsysteme, bestehend aus fossilen Kesseln und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, weiterhin förderfähig sein. Eine genauere Definition solcher Hybridanlagen liefert das Ministerium zwar nicht. Im Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie geht man allerdings davon aus, dass beispielsweise eine Gas-Brennwertheizung mit kleiner Trinkwasser-Solaranlage bereits dazuzählt. Der Bundesverband Erneuerbarer Energien (BEE) reklamiert, der fossile Anteil solcher Kombianlagen dürfe keinesfalls mehr gefördert werden und zielt damit auf den so genannten Kombibonus, auf den andererseits der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) nach Aussage seines Geschäftsführers Lothar Breidenbach weiterhin großen Wert legt. CO2-Steuer ist wichtiger Demgegenüber relativiert der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) die Bedeutung der neuen Förderstrategie. BSW-Geschäftsführer Jörg Mayer erklärt, eine laut Bundesregierung notwendige Verfünffachung der jährlichen Solarthermie-Ausbaudynamik könne die „gut gemeinte“ Förderstrategie unmöglich bewirken. „Zumindest bis zur längst überfälligen Schaffung fairer Marktbedingungen durch die Einführung einer angemessenen und sozialverträglich gestalteten CO2-Bepreisung ist diese nur mit einem intelligenten Mix aus Fordern und Fördern möglich.“ Wartezeit ist Risiko Wenn man die neue Förderstrategie des BMWi als Übergangslösung bis zur CO2-Bepreisung betrachte, teile der BSW allerdings viele Ziele, wie die Bündelung von Förderprogrammen oder den One-Stop- Shop. Allerdings kritisiert Mayer den Zeitplan: „Die Pläne des BMWi werden frühestens 2019, eher 2020 wirksam. Diese lange Wartezeit verbunden mit der Unsicherheit einer neuen Regierung, stellen den Beginn der Wärmewende für weitere 3 Jahre unter Risiko.“ Frank Heidrich betont demgegenüber den großen Umfang des Unterfangens. 20 Förderprogramme müssten immerhin überarbeitet und zusammengeführt werden. Dies werde Schritt für Schritt passieren. Mit dem ganz großen Wurf sei zwar nicht vor 2018 zu rechnen, so Heidrich. Bis dahin werde es allerdings keinen Stillstand, sondern durchaus weiterhin kleinere Anpassungen innerhalb der bestehenden Programme geben. Kommerzielle Zielgruppen Die Reform zielt im Übrigen nicht nur auf private Hausbesitzer, sondern in einer zweiten Säule auch auf gewerbliche, soziale und kommunale Wohn- und Nichtwohngebäude. Daneben werden auch die Effizienzprogramme für Industrie und Gewerde umgekrempelt. Hier soll neben der prozentualen Investitionsförderung von Einzelmaßnahmen und komplexen Effizienzpaketen auch ein Wettbe­werb durch Ausschreibung von Fördergelder eingeführt werden. Wärmenetze und Großanlagen Zu einem ganz eigenen Fördersegment möchte das BMWi den Bereich Wärmeinfrastruktur weiterentwickeln. Hier geht es um Wärmenetze und große Erneuerbare-Energien-Anlagen. Dabei soll es auch Innovationsförderung für Demonstrationsanlagen geben: „Bei diesen Modellprojekten handelt es sich um Niedertemperaturwärmenetze, die zum Beispiel kombiniert mit Großwärmespeichern und Großwärmepumpen zu einer verbesserten Sektorkopplung führen und zusätzlich Abwärme integrieren können.“ In allen Fördersegmenten soll die Förderung modular aufgebaut sein und einem Stufenplan folgen, so dass beispielsweise Einzelmaßnahemen einer umfassenden Sanierung vorausgehen können. Dies soll über Beratungsangebote – wie den individuellen Sanierungsfahrplan im Bereich der Gebäude (vgl. Solarthemen+plus vom 5.5.2017) – moderiert werden. Zwar will das Ministerium im Gebäudebereich weiterhin die Bestandssanierung in den Vordergrund stellen. Gleichwohl sollen die bisherigen Effizienzhaus-Programme der KfW nicht nur dort, sondern auch im Neubau fortgesetzt werden. Die Regenerativ-Energieanlagen sollen dabei in die förderfähigen Gesamtkosten einfließen, so dass nur noch ein Antrag erforderlich ist. Text: Guido Bröer

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