Institut für Energiewirtschaftsrecht gegründet

Das Institut dient der unabhängigen, interdisziplinär ausgerichteten Forschung und Lehre auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts. In diesem Kontext befasst sich das Institut mit dem Energierecht als Regulierungsrecht, insbesondere mit Fragen des Netzzugangs und Wettbewerbs, mit Zukunftsfragen des Umbaus der Energiesysteme (erneuerbare Energien, Energiewende, Sektorenkoppelung, Digitalisierung, Daten), mit der Rückführung der Energiemärkte in die Marktwirtschaft sowie mit Fragen des Vertrags-, Haftungs- und Versicherungsrechts im Energiebereich.
4.12.2017 | Quelle: Universität zu Köln | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH