Netzagentur startet zwei Ausschreibungen

Solarthemen+plus. Die Bundesnetzagentur hat am 7. Dezember zwei getrennte EEG-Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen veröffentlicht. Gebots­ter­min ist jeweils der 1. Februar 2018.

Während es beim Ausschreibungsverfahren für Solaranlagen im nächsten Jahr keine Änderungen gegenüber dem jetzt laufenden gibt, unterscheidet sich dieses bei Onshore-Windenergieanlagen in einem wichtigen Punkt: Es werden nur Anlagen zugelassen, die über eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung verfügen. In beiden Ausschreibungen werden die Zuschläge grundsätzlich nach dem Gebotspreisverfahren vergeben. Jeder bei der Ausschreibung erfolgreiche Anlagenbetreiber wird eine Förderung erhalten, die seinem individuellen Gebot entspricht. Abweichend hiervon erhalten Bürgerenergiegesellschaften den Markträumungspreis. Für die Windenergieanlagen beträgt das Höchstgebot nach Festlegung der Bundesnetzagentur 6,30 Euro-Cent je Kilowattstunde – abzugeben für den Referenzstandort. Windkraftanlagen mit insgesamt maximal 700 Megawatt können in dieser Runde einen Zuschlag erhalten. Für Solaranlagen beträgt das Höchstgebot für diesen Termin 8,84 Cent/kWh. Das Ausschreibungsvolumen liegt bei 200 Megawatt Die Netzagentur betont, dass beide Ausschreibungen zwar an einem Tag gestartet wurden, es sich aber um technologisch getrennte handele. Eine gemeinsame technologieübergreifende Ausschreibung für Wind und PV ist erstmalig zum 1. April 2018 vorgesehen. Text: Andreas Witt

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