Speicherförderung Baden-Württembergs in der Kritik

Solarstrom, Solarenergie, speichern, Solar, Energie, Solarzellen, Akku, Batterie, Solarspeicher, grün, Stromspeicher, Solarpanel, Haus, Eigenheim, Solarmodule, Batterien, Akkus, autark, Banner, Textfreiraum, copy space, Werbebanner, Illustration, 3d, Panorama, Speicher, Stromerzeugung, Energiespeicher, Akku, Werbung, Hintergrund, Energiewirt, modern, blau, gewinnen, erzeugen, Konzept, Zukunft, Eigenversorgung, Abbildung, Dach, green energie, Panel, Grafik, Sonnenenergie, Sonnenkollektor, Technologie, Umwelt, Ökologie, modern, nachhaltig, privat, ökostrom
Solarthemen+plus. Das Land Baden-Württemberg hat im März ein eigenes Förderprogramm für Solarspeicher aufgelegt (siehe Solarthemen+plus vom 2. März 2018). Doch Details der Förderbestimmungen stoßen bei Installateuren auf Unverständnis und Kritik.

Einer der Unzufriedenen ist Solarinstallateur Klaus Schestag, der bereits seit dem Jahr 2000 in der Branche arbeitet. Zwei Bedingungen des Förderprogramms, das er ansonsten sehr begrüßt, finden sein Missfallen. Dies ist zum einen die Begrenzung der Leistungabgabe an das Netz auf 50 Prozent der Nennleistung einer PV-Anlage. Vor allem aber stört ihn, dass je 1,2 kW PV-Leistung maximal 1 kWh Speicherkapazität im Förderprogramm erlaubt sind. Zu starre Regel Diese Vorgabe sei viel zu starr, so Schestag, weil sie die tatsächlich am Markt verfügbaren Produkte außer acht lasse. Solarspeicher ließen sich nicht in kleinen Schritten konfektionieren. Zwischen den angebotenen Einheiten lägen meist Sprünge von 2 bis 3 kWh Kapazität. Für seine Kunden könne er so häufig keine optimale Lösung finden. Frank Lorho, Pressesprecher des Umweltministeriums, erklärt gegenüber den Solarthemen, der Verhältniswert zwischen PV-Leistung und Speicherkapazität sei „keinesfalls aus der Luft gegriffen, sondern spiegelt die Situation am Markt wider”. Er sei vom Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) errechnet worden und leite sich aus dem Speichermonitoring 2017 der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen zum Bundesförderprogramm ab. „Es ist nicht sinnvoll, die Bedürfnisse der Kunden der reinen Wissenschaft unterzuordnen”, sagt Michael Vogtmann von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie, der sich bereits im Vorfeld der Richtlinienveröffentlichung beim Land für eine weniger starre Regelung eingesetzt hatte. Er hält die Herangehensweise des Landes für zu akademisch. Schestag hat dem Landesumweltministerium nun einen Lösungsvorschlag unterbreitet, nach dem die Förderregel im Prinzip bestehen bleiben könne, aber dennoch mehrFlexibilität ermöglichen würde. Die maximale Förderhöhe könne weiterhin durch die PV-Leistung begrenzt bleiben. Es sollte den Betreibern aber erlaubt sein, den Speicher etwas größer zu wählen – dann eben für die übersteigende Kapazität ohne Förderung. Nachträgliche Speicher-Erweiterung möglich Durch die Solarthemen mit diesem Vorschlag konfrontiert erklärt das Umweltministerium: „Eine nachträgliche Batteriespeichererweiterung ist möglich, jedoch ohne Förderung.” Eine zeitliche Vorgabe ist damit nicht verbunden. Die Erweiterung könnte also sofort erfolgen. Damit wären vor allem solche Batteriesysteme im Vorteil, die eine modulare Erweiterung erlauben. Das Förderprogramm stoße im Land auf großes Interesse, berichtet Lorho: „Mit Stand vom 20. März 2018 lagen bei der L-Bank bereits ca. 100 Anträge auf Förderung mit einem beantragten Fördervolumen von ca. 200000 Euro vor.” Die Informationsbroschüre mit einer ersten Auflage von 5000 Stück sei binnen einer Woche vergriffen gewesen. Sie sei jetzt aber wieder verfügbar. Text: Andreas Witt Foto: bluedesign/fotolia.de  

Beliebte Artikel

Schließen