Neue Kommunalrichtlinie des Bundes vorgelegt

Solarthemen+plus. Ab dem 1. Januar 2019 gilt eine neue Kommunalricht­li­nie, mit der das Bundesumweltministerium Klimaschutzaktivitäten von Kommunen, Vereinen, Religionsgemeinschaften und kommunalen Unternehmen fördert.

Die erste Antragsphase läuft vom 1. Januar bis zum 31. März 2019, eine zweite vom 1. Juli bis 30. September 2019. Die neue Richtlinie soll bis Ende 2022 gültig sein. Die Kommunalrichtlinie ist ein zentrales Förderinstrument des Bundes. Darüber werden zum Beispiel kommunale Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanager, aber auch eine Reihe von einzelnen investiven Maßnahmen finanziert. Je nach Förderschwerpunkt liegt die Förderquote bei bis zu 65 Prozent; finanzschwache Kommunen können Zuschüsse von bis zu 90 Prozent erhalten. Erneuerbare Energien spielen in der Richtlinie keine große Rolle. Direkt angesprochen wird nur Biogas. Gefördert wird die Vergärung bzw. Kaskadennutzung für Abfälle, die mittels Biotonne getrennt gesammelt werden. Im Zusammenhang mit Klimaschutzkonzepten sind Maßnahmen zur regenerativen Wärmeerzeugung förderfähig. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Projekte im Bereich Elektromobilität und Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung. www.klimaschutz.de/sites/default/files/Kommunalrichtlinie%202019_fin.pdf Text: Andreas Witt  

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