Klimaschutzgesetz forciert in Thüringen die Wärmewende

Solarthemen+plus. In der vergangenen Woche hat der thüringische Landtag ein Klimaschutzgesetz für das Land beschlossen. Darin nimmt die Wärmeversorgung einen großen Raum ein.

Kommunen werden angehalten, Wärmeanalysen und darauf aufbauende Wärmekonzepte zu erstellen. Öffentliche Fernwärmeversorger sind verpflichtet, innerhalb von vier Jahren ein Konzept vorzulegen, wie sie ihr Netz bis spätestens 2040 klimaneutral machen wollen. „Fernwärmeversorgungsunternehmen (…) sind verpflichtet, ein Konzept für ihr Wärmenetz zu entwickeln, das an dem Ziel der nahezu klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 ausgerichtet ist und in dem auch die gegebenenfalls erforderlichen Durchführungsschritte für den Zeitraum bis zum Jahr 2040 dargelegt werden“, heißt es im Gesetz. Um ein solches Konzept zu entwickeln, haben die Fernwärmeunternehmen nun vier Jahre Zeit. Im ersten Schritt müssen öffentliche Fernwärmeversorger in Thüringen binnen eines halben Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes die Zusammensetzung ihres Energiemixes veröffentlichen. Die Zuständigkeit der Kommunen für die Wärmeversorgung begründet der Landesgesetzgeber damit, dass, anders als bei der Stromversorgung, nur lokale und keine überregionalen Netze zur Verfügung stünden. „Die Nutzung von Photovoltaik, Solarthermie, Kraft-Wärme-Kopplung, vor allem in Verbindung mit Speichern und Wärmenetzen, ist vorrangig in Gemeinden zu planen“, heißt es in der Begründung. Laut Klimaschutzgesetz sind die Kommunen aufgefordert, sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Raumordnung und Bauleitplanung an den Entwicklungskonzepten der Fernwärmeunternehmen zu orientieren. Insbesondere mit Blick auf die Ausweisung ausreichend großer Flächen für netzgebundene Solarthermieanlagen ist diese Aussage des Gesetzes relevant. gb

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