Neues Register startet am 31. Januar

Solarthemen 511. Am 31. Januar 2019 soll mit mehr als eineinhalb Jahren Verspätung das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) starten. Die Energiewirtschaft wartet schon darauf, während Verbraucherschützer fehlende Bagatellgrenzen monieren.

Am 31. Januar soll das MaStR im Internet an den Start gehen. Von diesem Zeitpunkt an laufen dann auch die Übergangsfristen. Nach dem Start des MaStR müssen Betreiber ausnahmslos alle neuen oder bestehenden netzgekoppelten Erneuerbare-Energie-Anlagen beim MaStR anmelden. Die Daten der bereits in früheren Registern gemeldeten Anlagen würden zwar übernommen, erklärt die BNetzA; sie müssten aber bestätigt und größtenteils auch ergänzt werden. So sind bei PV-Anlagen jetzt auch beispielsweise der Neigungswinkel und die Ausrichtung der PV-Module anzugeben. In vielen Fällen haben Betreiber dafür jetzt zwei Jahre lang Zeit bis zum 31. Januar 2021. Die Übergangsfrist gilt allerdings nicht für neue Anlagen mit Inbetriebnahmedatum nach dem 30. Juni 2017 oder für Meldungen, die schon in früheren Registern fällig gewesen wären, aber vom Betreiber unterlassen wurden. Es ist Pflicht der Netzbetreiber, Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen auf die Meldepflicht hinzuweisen. Sie haben dafür 18 Monate Zeit. Bürokratie schießt übers Ziel hinaus Carsten Pfeiffer, Leiter Strategie und Politik beim Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE), sieht den Start des MaStR mit gemischten Gefühlen: „Der BEE begrüßt, dass es mit dem Marktstammdatenregister losgeht und ruft alle Anlagenbetreiber dazu auf, ihre Anlagen möglichst schnell anzumelden. Ein Kritikpunkt ist, dass auch alle Kleinstphotovoltaikanlagen, darunter sogar kleinste Balkonanlagen, erfasst werden. Hier wird seitens der Bürokratie über das Ziel hinausgeschossen.“ Auch Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, bezieht sich auf die Ankündigung der Bundesnetzagentur, wonach für viele energiewirtschaftliche Prozesse der Rückgriff auf die Stammdaten des MaStR eine Qualitätssteigerung und eine Vereinfachung darstellen soll. Sieverding sagt: „Das Marktstammdatenregister soll angeblich die Vereinfachung und Abschaffung von Meldepflichten ermöglichen – bringt aber erstmal nur zusätzlichen Aufwand. Wir erwarten, dass jetzt sehr kurzfristig klar wird, welche bürokratischen Hürden für Prosumer tatsächlich schnellstmöglich wegfallen. Die derzeitigen Meldepflichten und Anforderungen sind jedenfalls nahezu grotesk, wie nicht zuletzt unser aktuelles Rechtsgutachten zur Gemeinschaftlichen Eigenversorgung zeigt.“ (zum Gutachten vgl. Solarthemen+plus vom 11.1.2019). BNetzA-Referatsleiter Peter Stratmann lässt diese Kritik nicht gelten. Vor einem Jahr erklärte er in den Solarthemen: „Der Aufwand ist durchaus überschaubar. Sie werden das sehen, sobald das System da ist.“ Am kommenden Donnerstag soll es nun so weit sein. Text: Guido Bröer Foto: Jan Stasik

Beliebte Artikel

Schließen