Sektorenkopplung über den Kleinen Dienstweg

Foto: Guido Bröer
Solarthemen+plus. Im Auftrag des Energieministeriums von Mecklenburg-Vorpommern hat das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) in einer Studie einen Gesetzent­wurf erarbeitet, der mit Experimentierklauseln im Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Hindernisse für die Sektorenkopplung aus dem Weg zu räumen soll.

Bei dem innerhalb der Studie ausformulierten Gesetzentwurf geht es darum, dass unterschiedliche Erzeugungsanlagen mit Power-to-X-Anlagen und Speichern zu einem neuen Anlagentypus – einer vom IKEM so genannten „Anlagenkopplung“ – zusammengefasst werden. Bis zu 20 Prozent der Stromerzeugung einer Anlagenkopplung dürfte nach dem Konzept auch fossil sein. Die Erzeugung solcher gemischten Einheiten ist steuerbar und ihre Teilnahme am Strommarkt deshalb gut planbar. Deshalb benötigen sie nach den Vorstellungen der Studienverfasser keinen privilegierten Netzzugang und auch keine klassische Förderung mit Marktprämien oder Einspeisevergütungen. Ausreichend seien Privilegien bei Stromsteuer, EEG-Umlage und Netzentgelt für die Stromflüsse zwischen Erzeugungseinheiten, Speichern und beispielsweise Elektrolyseuren. Der Vorschlag aus Mecklenburg Vorpommern sieht nun vor, dass im Rahmen einer Experimentierklausel zunächst bis zu 100 derartige Anlagenkopplungen in Ausschreibungen miteinander konkurrieren sollen. Neben ihrem Dekabonisierungsbeitrag soll für die Erteilung der Zuschläge auch die jeweils beanspruchte Höhe der Ermäßigung auf Umlagen und Abgaben relevant sein. Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister Christian Pegel (SPD), der den Vorschlag in dieser Woche in Berlin präsentierte, möchte damit die Sektorenkopplung gewissermaßen auf dem kleinen Dienstweg über die bereits im Zuge der vorletzten EEG-Novelle vereinbarten Experimentierklauseln voranbringen. Ausdrücklich versteht er dies als Gegenentwurf zu einer umfassenden Reform des Umlagen- und Abgabensystems, wie sie beispielsweise die Landesregierung von Schleswig-Holstein derzeit über den Bundesrat anzuschieben versucht. Grundsätzlich unterstützt wird der Vorstoß aus Mecklenburg Vorpommern von den Verbänden der Regenerativ-Branche. Wolfram Axthelm, Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energie und des Bundesverban­des Windenergie sagt: „Es gilt jetzt zügig Inno­vations­pfade zu beschreiten, um Skaleneffekte zu erzielen und die verschiedenen Power-to-X-Lösungen nach vorn zu treiben.“ Zugleich benannte Axthelm allerdings auch klare Bedingungen, die sich von Teilaspekten des IKEM-Vorschlags unterscheiden: „Anlagenkopplung ist ein guter Ansatz, wenn ausschließlich auf Strom aus EE-Anlagen zurückgegriffen wird und eine entlastende Wirkung auf das Netz festzustellen ist. Wo Anlagen parallel weiter ins Stromnetz einspeisen, muss der Einspeisevorrang sichergestellt bleiben.“ Text und Foto: Guido Bröer

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