BMWi-Förderwettbewerb soll bald eröffnet werden

Solarthemen 513. Die angekündigten wettbewerblichen Ausschreibungen für systemische Effizienzmaßnahmen in Industrie und Gewerbe sollen nach Aussage des Abteilungsleiters im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), Thorsten Herdan, bald beginnen.

„Anfang April oder spätestens im Mai wollen wir soweit sein“, kündigte Herdan auf Nachfrage der Solarthemen die neue Förderichtlinie an. Aktuell wird der Entwurf von den Haushaltsexperten im Ministerium geprüft. Die wettbewerblichen Ausschreibungen in diesem Bereich sind ein zentrales Element der im Mai 2017 von der Bundesregierung verkündeten „Förderstrategie Ener­gie­effizenz und Wärme aus erneuerbaren Energien“. Nachdem bereits am 1. Januar 2019 die Basisförderung für Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien vom Ministerium neu geregelt worden war (vgl. Solarthemen 510), soll jetzt eine wettbewerbliche Fördervariante für besonders anspruchsvolle systemische Maßnahmen hinzukommen. Förderung jenseits der AGVO-Grenzen Hintergrund sind dabei die Umweltbeihilferegeln der Europäischen Union. Während sich die Basisförderung an den EU-weiten Förderhöchstgrenzen der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung (AGVO) orientieren, können diese von den Mitgliedsstaatten überschritten werden, wenn sie die Förderung wettbewerblich, also im Rahmen von Ausschreibungen, organisieren. Das neue Förderkonzept des BMWi zielt deshalb auf Effizienzprojekte von Unternehmen, die eine besonders hohe CO2-Einsparung erreichen können, welche allerdings mit den zumeist auf 40 oder 45 Prozent der förderfähigen Investitionsmehrkosten begrenzten Sätzen der klassischen Förderung für die Unternehmen nicht wirtschaftlich darstellbar wäre. Untereinander sollen die Bewerberprojekte nach dem Maßstab der höchsten CO2-Einsparung pro Förder-Euro konkurrieren. Obwohl der Förderanreiz bezogen auf die Investitionsmehrkosten höher sein soll, strebt das BMWi in den Ausschreibungen eine bessere Fördereffizienz im Verhältnis zum parallel angebotenen klassischen Programm an. Ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wird, hängt allerdings von Angebot und Nachfrage ab, also vom Volumen der ausgeschriebenen Fördergelder einerseits und den Geboten der Förderinteressenten anderseits. Im BMWi ist man mittlerweile vorgewarnt. Die ersten beiden Ausschreibungen für innovative KWK-Anlagen (iKWK) waren als vergleichbares Förderinstrument im Jahr 2018 so stark unterzeichnet, dass von Wettbewerb keine Rede sein konnte. Die Brüsseler Wettbewerbshüter werden deshalb sehr genau hinschauen, wie sich diese Förderinstrumente entwickeln. Sollte die Unterzeichnung auch im neuen Programm auftreten und sich zum Dauerzustand entwickeln, so könnte die EU-Kommission das Fördermodell als Umgehung der AGVO-Grenzen bewerten.

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