Bundestag diskutiert Reform der Stromsteuer

Foto: Andrea Damm / pixelio.de
Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Reform der Stromsteuer vorgelegt. Am 1. April diskutierten die Abgeordneten mit Verbänden bei einer Anhörung des Finanzausschusses die Vorschläge.

Mit dem Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften (Bundestags-Drucksache 19/8037) will die Regierung das Gesetz an EU-Beihilfevorschriften anpassen.

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) kritisiert am Gesetzentwurf die geplante Abschaffung der Stromsteuerbefreiung für sogenannte Grünstromnetze. Würden dagegen die Stromsteuerbefreiungen weitgehend ausgelegt, könne die Regierung insbesondere im Großanlagenbereich Anreize für neue Vermarktungsoptionen schaffen. Diese seien einer schnelleren Marktintegration der erneuerbaren Energien zuträglich. Steuerbefreie Grünstromnetze könnten zu einem hervorragendes Instrument werden, um alte EEG-Anlagen, die aus der Förderung herausfielen, Weiterbetreiben zu können.

Zudem ging es in der Anhörung auch um den Antrag der FDP-Fraktion (Drucksache 19/8268) "Stromsteuer senken – Bürger entlasten". Die FDP möchte die Stromsteuer ab 2021 auf das europäische Mindestmaß absenken. Dadurch sinkende Einnahmen im Bundeshaushalt könnten durch steigende Einnahmen aus dem Emissionshandel ausgeglichen werden, insbesondere aufgrund einer von der FDP gewünschten Ausweitung des Handels auf die Sektoren Verkehr und Wärme.

Der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) findet en Gesetzentwurf der Bundesregierung im Grundsatz richtig, der er für Rechtssicherheit sorge. Im Zusammenhang mit dem FDP-Antrag sprach sich der BDEW dafür aus, die Stromsteuer bei einer generellen Überarbeitung der Steuer-, Abgaben- und Umlagensystematik weitestgehend abzusenken, da die ursprünglich intendierte ökologische Lenkungswirkung nicht mehr eindeutig gegeben sei.

2.4.2019 | Quelle: Bundestag | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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